Als wesentlicher Teil des Wirtschaftsrechts berührt das Kartellrecht jegliche Form von Zusammenschlüssen und Kooperationen zwischen Unternehmen und sonstigen Marktteilnehmern. KSB INTAX berät Unternehmen in diesem sensiblen Bereich, um wirtschaftlich sinnvolle und notwendige Zusammenschlüsse und Kooperationen im Einklang mit den geltenden nationalen und europäischen Rechtsnormen zu realisieren.
Wir unterstützen bei der Gestaltung kartellrechtskonformer Vertriebskonzepte und Vertriebsverträge. Unser Leistungsangebot umfasst ferner die kartellrechtliche Beratung bei Übernahmen und Fusionen sowie die Vertretung unserer Mandanten in Bußgeldverfahren vor den zuständigen Wettbewerbsbehörden und in streitigen Verfahren mit kartellrechtlichem Bezug vor deutschen Zivilgerichten.