Heilberufe sind in besonderem Maße auf juristische Absicherung angewiesen.
KSB INTAX verfügt über jahrzehntelange fachanwaltlich ausgewiesene Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts. Das Angebot umfasst die gesellschaftsrechtliche Beratung von Ärzten, Arztgemeinschaften und Krankenhäusern, die Vertragsgestaltung für Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ sowie die juristische und steuerliche Begleitung von Krankenhaus- und Ärztegesellschaften.
KSB INTAX entwirft arbeitsrechtliche Verträge einschließlich Chefarztverträge und erarbeitet kollektivarbeitsrechtliche Lösungen. Die zivilrechtliche Haftung von Ärzten und Krankenhäusern bildet neben dem privaten Krankenversicherungsrecht einen weiteren Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. In den Bereichen Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Apothekenrecht begleiten wir unsere Mandanten in Haftungsfällen, in klinischen Prüfungen und Zulassungsfragen.