Neben den gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen sieht der Gesetzgeber für eine Reihe von Rechtsformen, Einzeltatbeständen und Tätigkeitsbereichen Sonderprüfungen vor. KSB INTAX führt mit seinem Team aus langjährig erfahrenen Experten alle Arten gesetzlicher und freiwilliger Sonderprüfungen durch, ob betriebswirtschaftlicher, handels- oder steuerrechtlicher Natur.
Hierzu zählen aktienrechtliche Sonderprüfungen, Gründungsprüfungen, Sonderbilanzen in Umwandlungsfällen, Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und nach der Makler- und Bauträger-Verordnung, Sanierungskonzepte, Unternehmensbewertungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, finanzielle und bilanzielle Due Diligence bei Unternehmenserwerb und sonstige Einzelbereichsprüfungen.