Das deutsche Steuerrecht zeichnet sich zunehmend durch rechtliche Unsicherheiten aus. Diese führen zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung – etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Rechtsbehelfsverfahren. Können steuerrechtliche Meinungsverschiedenheiten dabei nicht ausgeräumt werden, sind Verfahren vor den Finanzgerichten unvermeidlich.
KSB INTAX unterstützt Mandanten in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzbehörden, Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof. Dabei berücksichtigen wir insbesondere das Interesse unserer Mandanten, zeitnahe und kostengünstige Ergebnisse zu erzielen. Wir setzen auf diese Weise eigene Steuerberatungsleistungen gegenüber der Finanzverwaltung durch oder unterstützen dritte Berater. Unsere besondere steuerjuristische Expertise und unsere forensische Erfahrung erleichtern diese Aufgabe.