Apfel am Apfelbaum

Erbrecht

Erbrechtliche Angelegenheiten? Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie fundierte und umfassende Beratung – von der Planung Ihrer Vermögensnachfolge bis zur rechtlichen Durchsetzung Ihres letzten Willens.

Bei KSB INTAX stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und der Schutz Ihrer erbrechtlichen Interessen im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Rechtsdienstleistungen, die genau auf Ihre speziellen Anforderungen abgestimmt sind.

Ob es um die sorgfältige Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen geht oder um die umfassende Betreuung im Erbfall – wir sorgen dafür, dass Sie gut aufgestellt sind. Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierten Fachkenntnisse im Erbrecht gewährleisten eine kompetente und einfühlsame Unterstützung.

Unsere Mission ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in jedem Schritt Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten zu bieten. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch die Unterstützung unserer erfahrenen Notare und ein starkes Netzwerk von Experten.

Leistungen

  • Individuelle Beratung
  • Vermögensnachfolgeplanung
  • Testamentserstellung und -prüfung
  • Erbverträge und Schenkungsberatung
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschaftsteuerberatung
  • Erbengemeinschaften und Erbschaftsstreitigkeiten
  • Erbfolge- und Unternehmensnachfolgerechtsberatung

Weitere Details zu den einzelnen Punkten

FAQs zum Erbrecht

Details zu unseren Leistungen

Vermögensnachfolgeplanung

Die Planung der Vermögensnachfolge umfasst die Erstellung gezielter Nachfolgepläne sowohl für Privatvermögen als auch für Betriebsvermögen. Dabei wird die Kontinuität des Unternehmens gesichert und die Übertragung des Vermögens effizient gestaltet.

Testamentserstellung und -prüfung

Die Aufsetzung und Anpassung von Testamenten erfolgt unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte. Eine gründliche Prüfung stellt sicher, dass der letzte Wille rechtlich wirksam ist und den gewünschten Effekt erzielt.

Erbverträge

Erbverträge werden erstellt und überprüft, um die Vermögensnachfolge klar zu regeln und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Gestaltung erfolgt auf Basis individueller Bedürfnisse und Unternehmensstrukturen.

Schenkungsberatung

Bei der Schenkungsberatung werden steuerliche Vorteile und rechtliche Aspekte berücksichtigt, um die Übertragung von Vermögen vorzuziehen. Dies hilft, Vermögen frühzeitig zu übertragen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung wird organisiert und durchgeführt, um sicherzustellen, dass der letzte Wille ordnungsgemäß umgesetzt wird. Dies umfasst die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses nach den festgelegten Anweisungen.

Erbengemeinschaften und Erbschaftsstreitigkeiten

Die Regelung und Auflösung von Erbengemeinschaften wird unterstützt, ebenso wie die Beratung und Vertretung bei Erbschaftsstreitigkeiten. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und faire Lösungen zu finden.

Erbschaftsteuerberatung

Durch gezielte Beratung zur Erbschaftsteuer werden Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast aufgezeigt. Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung werden strategisch geplant und umgesetzt.

Erbfolge- und Unternehmensnachfolgerechtsberatung

Hierbei wird die rechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge unterstützt, einschließlich der Übertragung von Unternehmensanteilen oder -vermögen. Die Beratung hilft, die Unternehmensnachfolge reibungslos und effektiv zu gestalten.

Wie kann KSB INTAX Sie unterstützen?

Wir verfügen über langjährige und weitreichende Erfahrung in unseren angebotenen Leistungen.

Mittels unseres interdisziplinären Ansatzes werden Sie druch unsere Spezialisten nicht nur tiefgehend beraten, sondern durch unseren generalistischer Blick betrachten wir das große Ganze, sodass bei Bedarf auch eine Beratung in der Breite stattfinden kann.

Vergütung

Transparenz und Verlässlichkeit sind uns wichtig:

Unsere Leistungen rechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand ab. Die Stundensätze richten sich dabei nach der Qualifizierung der Mitarbeitenden. Im Übrigen gelten die gesetzlich geltenden Bestimmungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare.

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