CSRD: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der gesamten EU rechtsverbindlich. Diese Richtlinie intensiviert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen erheblich und bedeutet insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe eine signifikante Veränderung in der Berichterstattung.

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen?

Die CSRD ersetzt die bisherige Non-financial Reporting Directive (NFRD), die in Deutschland seit 2017 durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt wurde. Die Neuerungen erweitern die bisherigen Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutlich:

  • Ab 2025 (Berichtsjahr 2024): Alle Unternehmen, die bisher nach der NFRD berichten mussten.
  • Ab 2026 (Berichtsjahr 2025): Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
  • Ab 2027 (Berichtsjahr 2026): Kapitalmarktorientierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen in Eigenbesitz.
  • Ab 2029 (Berichtsjahr 2028): Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU.

Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?

Die CSRD fordert eine weitreichende Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Geschäftsmodellen und Strategien. Unternehmen müssen umfangreiche Informationen und Daten bereitstellen, die die folgenden Elemente umfassen:

  • Einbeziehung von nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten in das Geschäftsmodell und die Unternehmensstrategie.
  • Detaillierte Beschreibung der nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf wesentliche Risiken und Chancen.
  • Offenlegung von umfassenden Informationen und Kennzahlen zu den zehn themenspezifischen ESRS-Standards.
  • Darstellung von Nachhaltigkeitszielen und deren Erreichungsgrad.
  • Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen und der gesamten Wertschöpfungskette.
  • Anwendung der „doppelten Wesentlichkeit“ („Double Materiality“).

Neue Verpflichtungen zur Transparenz und Prüfung

Die CSRD verlangt, dass Nachhaltigkeitsinformationen fortan nur im Lagebericht offengelegt werden. Zudem ist eine externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgeschrieben, was Transparenz in den Prozessen und klare Verantwortlichkeiten fordert.

Vorbereitung auf die CSRD: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Die Anpassung an die neuen Anforderungen der CSRD ist für viele Unternehmen eine Herausforderung, die umfassende strategische und operative Änderungen erfordert. Hier sind einige praktische Beispiele, die verdeutlichen, wie Unternehmen sich vorbereiten können:

  1. Implementierung eines umfassenden Nachhaltigkeitsmanagementsystems: Unternehmen sollten ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement etablieren, das alle Aspekte der CSRD berücksichtigt. Dies umfasst die Entwicklung von klaren Nachhaltigkeitszielen, die Identifikation relevanter Stakeholder und die Einbindung dieser in den Nachhaltigkeitsprozess.

  2. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter müssen über die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert und für deren Einhaltung geschult werden. Workshops und Trainings können helfen, das Bewusstsein zu schärfen und die nötigen Kompetenzen im Unternehmen zu verankern.

  3. Einführung geeigneter Reporting-Tools und -Prozesse: Für die Erfassung und Verarbeitung der erforderlichen Daten sollten spezialisierte Softwarelösungen und IT-Systeme implementiert werden. Diese helfen dabei, die Daten konsistent zu erfassen, zu analysieren und in Einklang mit den ESRS-Standards zu berichten.

  4. Durchführung einer Risiko- und Chancenanalyse: Unternehmen sollten eine detaillierte Analyse der möglichen Risiken und Chancen durchführen, die sich aus ihrer Nachhaltigkeitsperformance ergeben können. Dies beinhaltet die Bewertung von Umweltrisiken, sozialen Risiken und Governance-Faktoren (ESG), die direkt auf das Geschäftsmodell einwirken können.

  5. Optimierung der Wertschöpfungskette: Die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Wertschöpfungskette im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien ist ein weiterer wichtiger Schritt. Unternehmen sollten mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass auch diese die Prinzipien der Nachhaltigkeit einhalten und so die Einhaltung der CSRD entlang der gesamten Kette gewährleisten.

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