Unternehmenssanierung mit KSB INTAX Treuhand GmbH
Sanierung und Insolvenz
Die Sanierungs- und Insolvenzberatung von KSB INTAX sucht gemeinsam mit den Mandanten nach Lösungsmöglichkeiten für eine Unternehmenssanierung. Ein Krisenunternehmen vor der Insolvenz zu bewahren oder das Insolvenzverfahren proaktiv als Sanierungsinstrument zu nutzen, ist unser höchstes Ziel. Dabei können die Grenzen zwischen Unternehmenssanierung und Insolvenzberatung – je nach Mitwirkungsbereitschaft von Banken oder Gesellschaftern hinsichtlich der Finanzierung – fließend sein.
Die besondere betriebswirtschaftliche Expertise der KSB INTAX Treuhand in Verbindung mit den Kenntnissen der Rechnungslegung und finanziellen Berichterstattung ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung der wirtschaftlichen Lage und der voraussichtlichen Entwicklung eines Unternehmens. Für die Unternehmenssanierung können wir erste Sofortmaßnahmen einleiten und unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Vorschriften eine belastbare Fortführungsprognose entwickeln.
Da KSB INTAX über die zur Umsetzung möglicher Sanierungsmaßnahmen erforderliche Expertise aus dem Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht verfügt, werden Lösungsansätze für die Unternehmenssanierung gründlich, schnell und kreativ im Sinne der Stakeholder gelöst und umgesetzt.
Unternehmenssanierung: Eigenverwaltung + Schutzschirmverfahren (ESUG)
Ist die Insolvenz nicht mehr abzuwenden oder reicht die Liquidität nicht aus, um notwendige Restrukturierungsmaßnahmen zu finanzieren, bietet sich eine Unternehmenssanierung mit einem Insolvenzplan in Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren an. Sowohl bei der Eigenverwaltung als auch bei dem Schutzschirmverfahren ist das Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt. Bei beiden Verfahren sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter mittels Insolvenzgeldvorfinanzierung für bis zu drei Monate gesichert. Mit der Nutzung dieser Sanierungsinstrumente kann das Unternehmen für die Gesellschafter trotz Insolvenz erhalten werden, statt den Betrieb – wie bei einer Regelinsolvenz üblich – abzuwickeln oder zu verkaufen.
Eigenverwaltung
Mit einem Insolvenzplanverfahren in Eigenverantwortung erhält der Unternehmer die Möglichkeit, eine nachhaltige Unternehmenssanierung über ein Insolvenzverfahren anzugehen, ohne dass er sein Unternehmen verliert. Anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgeben muss, bleibt die Geschäftsführung am Steuer. Anstelle eines Insolvenzverwalters bestellt das Gericht bei der Eigenverwaltung lediglich einen Sachwalter. Dessen Handlungsspielraum beschränkt sich auf Überwachungsaufgaben. Durch die Eigenverwaltung bedeutet die Insolvenz nicht mehr wie früher das Aus für das Unternehmen und seine Inhaber. Vielmehr bietet sie die Chance, das Unternehmen von Grund auf zu sanieren und neu aufzustellen.
Schutzschirmverfahren
Die Insolvenz mit einem Schutzschirmverfahren stellt eine weitere Form der Eigenverwaltung dar. Dabei erhält der Schuldner bis zu drei Monate Zeit, um frei von Vollstreckungsmaßnahmen einen Plan für die Unternehmenssanierung zur Entschuldung zu erstellen. Dieser kann anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden. Das Schutzschirmverfahren kann nur beantragt werden, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht zahlungsunfähig ist. Es muss aber zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Ist hingegen die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, scheidet das Insolvenz-Schutzschirmverfahren aus, denn mit diesen Maßnahmen sollen Unternehmen belohnt werden, die noch nicht insolvenzantragspflichtig sind und sich freiwillig und rechtzeitig unter den insolvenzrechtlichen Schutzschirm stellen.
Unsere Beratung für Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
Unser eingespieltes Team aus Fachanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern verfügt über umfangreiche Erfahrung aus der Begleitung von Insolvenzen in Eigenverantwortung, die wir für Sie einsetzen.
Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Verfahrens von Beginn an:
- Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen
- Auswahl bestmöglicher Verfahrensart
- Erstellung eines Sanierungskonzepts
- Vorbereitung des Antrags und Einrichtung bei Gericht
- Einleitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Steuerung des Liquiditätsmanagements
- Enge Begleitung der Geschäftsführung während des Verfahrens
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen
- Ausarbeitung des Insolvenzplans
Referenzen: Fallbeispiele von uns begleiteter Verfahren
Achilles Präsentationsprodukte GmbH
Die Achilles Präsentationsprodukte GmbH ist Teil einer Unternehmensgruppe mit Sitz in Celle. Unternehmensgegenstand ist die Herstellung von Präsentationsprodukten und -mitteln aller Art, wie z. B. Präsentationsringmappen, Angebotsmappen und Schubern. Anfang des Jahres 2020 beschäftigte das Unternehmen noch rund 139 Arbeitnehmer und erzielte im Jahr 2019 einen Umsatz in Höhe von rund Mio. € 16,6.
FOCAST Lüneburg GmbH
Die FOCAST Lüneburg GmbH setzt eine seit 1840 bestehende Gussproduktion in Lüneburg fort. Das Unternehmen ist Teil der international aufgestellten OGEPAR Unternehmensgruppe. An ihrem Standort in Lüneburg produziert die Gießerei Einzelteile, Klein- und Einzelserien in den Werkstoffen Grau- und Sphäroguss mit rund 100 Mitarbeitern.
Nordpol+ Agentur für Kommunikation GmbH
Die im Jahr 1998 als Boutique Agency gegründete Nordpol+ Agentur für Kommunikation GmbH war Teil der HH2O-Unternehmensgruppe, die sich auf die Konzeptionierung interdisziplinärer Kommunikationskonzepte im Bereich Werbung spezialisiert hatte. Die Unternehmensgruppe erbrachte ihre Leistungen an den Standorten Berlin, Hamburg und Heilbronn und beschäftigte mehr als 50 Kreative.
Unternehmenssanierung: Sanierungsberatung (StaRUG)
Mit dem neuen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG) hat der Gesetzgeber den Weg für eine frühzeitige Unternehmenssanierung – zur Vermeidung einer Insolvenz – geebnet. Das neue Sanierungsrecht ermöglicht es Unternehmen und Unternehmern, sich durch Nutzung eines Restrukturierungsplans ohne Insolvenzverfahren finanziell zu entschulden.
Vorteile des neuen Verfahrens in der Unternehmenssanierung
Das Verfahren ist im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren nicht öffentlich. Geschäftspartner, die von der Regulierung der Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht betroffen sind, müssen von dem Verfahren daher keine Kenntnis erlangen. Statt die Forderungen aller Gläubiger einzubeziehen, können die Maßnahmen zur Regulierung einzelner Forderungen oder Forderungen bestimmter Gläubigergruppen genutzt werden.
FAQ zum neuen Sanierungsverfahren
Was sind die Voraussetzungen für die Nutzung des Sanierungsverfahrens?
Eine Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist nach dem StaRUG möglich, wenn das Unternehmen drohend zahlungsunfähig ist. Das Unternehmen darf somit weder zahlungsunfähig noch überschuldet sein. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt gem. § 18 Abs. 2 InsO vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. In der Regel ist dafür ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.
Wann greifen die Regelungen des Restrukturierungsplans?
Über die Unternehmenssanierung stimmen die Gläubigergruppen ab. Der erarbeitete Plan braucht dabei nicht einstimmig angenommen zu werden; es reicht, wenn die Mehrheit der Gruppen zustimmt. Damit die Regelungen auch für die Gläubiger wirken, die gegen den Plan gestimmt haben, ist eine gerichtliche Bestätigung des Plans notwendig.
Was ist der Restrukturierungsplan?
Der Restrukturierungsplan stellt einen Vergleich mit den Gläubigern des Unternehmens dar und kann außergerichtlich als auch gerichtlich geschlossen werden. Das Unternehmen erhält damit die Möglichkeit, die Passivseite der Bilanz tiefgreifend zu sanieren. In dem gestaltenden Teil des Restrukturierungsplans wird geregelt, in welche Rechte der von ihm Betroffenen wie eingegriffen werden soll. Die betroffenen Gläubiger sind in Gruppen einzuteilen, wobei Gläubiger mit vergleichbaren Rechtsstellungen in dieselbe Gruppe einzuordnen sind.
Welche Unterstützung in der Unternehmenssanierung leistet KSB INTAX?
Mit unserem interdisziplinären Team aus Fachanwälten, Wirtschaftsprüfern und Betriebswirten beraten wir Sie zu allen Aspekten des StaRUG-Verfahrens:
• Prüfung der Zahlungsfähigkeit und Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen
• Ausarbeitung eines Konzeptes für die Unternehmenssanierung
• Berechnung des notwendigen Forderungsverzichts der Gläubiger
• Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern
• Steuerung der Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten
• Erstellung des Restrukturierungsplans
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Haben Sie noch Fragen zur Unternehmenssanierung und Insolvenz oder möchten ein Beratungsgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Ihre Ansprechpartner:
Frank Deppenkemper
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
T +49 (0) 511.85404-84
frank.deppenkemper@ksb-intax.de
Johannes Dörrie
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Mediator (DAA)
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter
www.ksb-intax.de/kontakt/datenschutzhinweise/
KSB INTAX Webinare
Wir freuen uns, Sie zukünftig auch mit unseren Webinaren auf unserer eigenen Digitalplattform WEITBLICK® über aktuelle und wichtige Themen für Ihr Unternehmen informieren zu können.
Informieren Sie sich zum Beispiel über Anforderungen an Geschäftsleitungen zur Krisenfrüherkennung in Bezug auf das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen - kurz StaRUG.
Referenten: Monika Martyniak