Wir beraten Unternehmen und die öffentliche Hand umfassend zu allen umweltrechtlichen und energierechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt dieser Beratung liegt dabei im Schnittpunkt zum Agrarrecht.
Zu unserer Leistung gehört etwa die immissionsschutzrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb von Industrie- oder Tierhaltungsanlagen. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und kennen uns mit den Vorgaben des Natur- und Artenschutzrechts aus. Dabei haben wir die dahinterstehenden wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.
Wir beraten, vertreten und begleiten Sie kompetent und durchsetzungsstark in allen gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren und Verhandlungen. Dabei greifen wir auf unsere langjährigen praktischen Erfahrungen zurück.
Wir prüfen und verhandeln Nutzungsverträge für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (EEG) und kümmern uns um rechtliche Probleme und Hindernisse beim Netzanschluss. Wir beraten hierbei vor allem Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen.
FAQs zum Umwelt- und Energierecht
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