18. Dezember 2019 | Arbeitsrecht
Zur Einordnung der Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber einer Crowdsourcing-Plattform und einem Crowdworker
Crowdsourcing ist ein sich stetig entwickelndes „Tätigkeitsmodell“, bei dem Aufträge von Auftraggebern meist in (Teil-)Aufgaben zerlegt und diese sodann über Internet-Plattformen an die sog. Crowdworker als Auftragnehmer vergeben werden. Abhängige Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnisse sollen – so die Leitidee des Crowdsourcing-Modells – zwischen den Beteiligten nicht begründet werden. Andernfalls drohen mitunter erhebliche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Auftraggeber bzw. Plattform-Betreiber müssen daher bei der Gestaltung der Rechtsbeziehung zu den Crowdworkern besonders sorgsam sein.
12. Dezember 2019 | IT- und Datenschutzrecht
Meldepflichtige Datenpannen im Unternehmen
Veröffentlichen Mitarbeiter eines Unternehmens versehentlich Daten, werden Laptops gestohlen oder wird das Unternehmen Opfer eines Hackerangriffs, kann ein solcher Vorfall unter Umständen gravierende Folgen für den Schutz personenbezogener Daten bedeuten. Doch auch für ein Unternehmen kann der falsche Umgang mit einer Datenpanne teuer werden.
11. Dezember 2019 | IT- und Datenschutzrecht
Die ePrivacy-Verordnung ist gescheitert – oder doch nicht?
04. Dezember 2019 | Arbeitsrecht
Essentielles Praxiswissen im Zusammenhang mit sog. „Mini-Jobs“ auf Abruf
In der arbeitsrechtlichen Praxis zeichnet sich immer wieder ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen sog. „Mini-Jobs“ und Abrufarbeit im Kontext mit dem gesetzlichen Mindestlohnanspruch ab. Dieses wird auf den ersten Blick häufig gar nicht erkannt, da viele Unternehmen allein den Mindestlohn fokussieren und diesen ohne Weiteres überschreiten. Bei genauer Betrachtung stellt sich die Rechtslage dagegen (ungewollt) problematisch dar, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen:
26. November 2019 | Öffentliches Recht
Zweitwohnungssteuer verfassungswidrig – jetzt gemeindliche Satzungen überprüfen!
22. November 2019 | Arbeitsrecht, Corporate Governance - Compliance
Neue EU-Richtlinie stärkt den Schutz von Whistleblowern mit erheblichen Auswirkungen für Compliance-Management-Systeme und den Know-how-Schutz in Unternehmen
Die EU-Richtlinie („RL“) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, basiert auf einem Drei-Stufen-Modell und priorisiert als zentrale Säule den Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien. Hinweise sollen danach zunächst an ein (funktionierendes) internes Meldesystem, auf zweiter Stufe an externe Meldekanäle sowie auf dritter Stufe an die Öffentlichkeit gerichtet werden können.
23. September 2019 | Internationales Recht, Transport- und Speditionsrecht
Internationale Handelskammer veröffentlicht überarbeitetes Incoterms-Klauselwerk
15. August 2019 | Internationales Recht
Chancen und Fallstricke bei der Rechtswahl
Die Möglichkeiten der Bestimmung des anwendbaren Rechts gerade mit ausländischen Geschäftspartnern werden häufig nicht genutzt. Dabei kann über die Rechtswahlklausel nicht nur ein für das Unternehmen vorteilhaftes Recht gewählt werden, die Vertragsparteien können auch unter den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit oder aber der Neutralität des gewählten Rechts eine für beide Seiten tragbare Lösung schaffen.
04. Juli 2019 | Bau- und Architektenrecht, Bau- und Immobilienrecht
Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig!
Heute hat der EuGH die von deutschen Architekten und Ingenieuren lang ersehnte Entscheidung über die Mindest- und Höchstsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) verkündet (Rechtssache C 377/17). Das Ergebnis ist wenig überraschend: Der Gerichtshof hält die Mindest- und Höchstsätze für nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar.
01. Juli 2019 | Arbeitsrecht, Steuerrecht
Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für Homeoffice
Nutzt ein Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung als Arbeitszimmer, kommt der unbeschränkte Werbungskostenabzug für die anteilig auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen nur dann in Betracht, wenn dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. Ist dies nicht der Fall, steht aber kein anderer Arbeitsplatz für die Tätigkeit zur Verfügung, können die Aufwendungen bis zu 1.250 Euro jährlich abgezogen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich kein Abzug der Raumkosten für das Arbeitszimmer möglich (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).