CORONA UPDATE XLII – Ostern (wieder) ohne „Ruhetage“

26. März 2021   |   Arbeitsrecht

Der Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie vom 22.03.2021 hat in dieser Woche für viel Wirbel gesorgt. Dabei führte insbesondere die Regelung zur „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ zu einer massiven Kritik. Der Beschluss vom 22.03.2021 wurde bezüglich der angedachten Ruhetage am 01.04.2021 (Gründonnerstag) und am 03.04.2021 (Samstag) bereits zurückgenommen und damit die „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ gestoppt.

Unternehmen können damit wieder mit dem Einsatz ihrer Mitarbeiter am 01.04.2021 bzw. am 03.04.2021 rechnen bzw. planen, müssen dabei allerdings die weiterhin geltenden Beschlüsse beachten. So bleiben Unternehmen nach wie vor angehalten, weitestgehend ein Arbeiten im Home Office zu ermöglichen. Wenn dies nicht möglich ist, sollen Unternehmen den Beschäftigten regelmäßig – mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche – Schnelltests anbieten und bescheinigen.

Soweit mit Rücksicht auf die heutige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen aufgrund der Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte Ausgangssperren angeordnet werden, kann die Ausübung beruflicher Tätigkeiten im Unternehmen im Einzelfall davon ausgenommen sein. Dies sollten Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigten rechtzeitig prüfen und ggf. erforderliche Vorkehrungen treffen (wie z.B. die Ausstellung von Arbeitgeberbescheinigungen bzw. Passierscheinen).

Bei rechtlichen Fragen rund um diese Themen sprechen Sie uns gerne an und bleiben Sie vor allem gesund und negativ getestet!