Corona X: Schnelle Liquiditätshilfe durch einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro und einen Landeszuschuss bis zu 20.000 Euro

20. März 2020   |   Arbeitsrecht, Steuergestaltung, Steuerrecht

UPDATE Corona Xa

Auf zwei neue Förderungen im Zuge der Corona-Krise ist hinzuweisen:

1. Ein Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

2. Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Programme sollen wohl ab Mittwoch kommender Woche elektronisch beantragbar sein. Weiter Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der NBank.

Was können Sie schon heute tun? Lassen Sie sich (per PDF, Mail oder auch der Homepage der NBank) vormerken – dann meldet sich die NBank direkt bei Ihnen, wenn die Antragstellung möglich ist:

Denken Sie daran, auch weitere Unterlagen vorzubereiten: Unternehmensdaten (BWA, EÜR, JA), Eigenbeiträge, Nutzung anderer Programme.

Bei rechtlichen Fragen rund um diese Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Norddeutschland. Wir unterstützen Sie gerne.