KSB-Team im Gespräch

Corona XVI: Soforthilfen für Unternehmen in Hannover

28. März 2020   |   Öffentliches Recht

Die Landeshauptstadt Hannover legt ein Soforthilfeprogramm für von der COVID-19 Pandemie betroffene Unternehmen und Freiberufler in der Stadt auf.

1. Beweggründe

Aufgrund der bereits eingetretenen wirtschaftlichen Krisenlage, in der sich einige Unternehmen und Freiberufler aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie befinden, hat nach dem Land Niedersachsen und dem Bund nun auch die Landeshauptstadt Niedersachsens ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um die Liquidität bei den Betroffenen zu stärken.

2.  Was wird gezahlt?

Es soll eine Soforthilfe durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 bis 30.000 Euro gewährt werden. Der Zuschuss ist nach der Anzahl der Erwerbstätigen im Unternehmen gestaffelt:

  • Bis zu 5 Erwerbstätigen:               3.000 Euro
  • 6 bis 10 Erwerbstätige:                 5.000 Euro
  • 11 bis 50 Erwerbstätige:             15.000 Euro
  • 51 bis 250 Erwerbstätige:           30.000 Euro

Die Obergrenze bildet der im Unternehmen bestehende Liquiditätsengpass. Insgesamt ist die Soforthilfe auf 10 Mio. Euro begrenzt.

3.  Wer kann die Soforthilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern / Arbeitnehmern, die ihren Betrieb oder Ihre Hauptniederlassung in Hannover haben.

4.  Welche Voraussetzungen gelten?

Es muss im Unternehmen eine „existenzbedrohende Wirtschaftslage“ bzw. ein Liquiditätsengpass vorliegen, der durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde. Dieser ist durch eidesstattliche Versicherung zu bestätigen und konkret zu beziffern.

5. Ab wann kann die Soforthilfe beantragt werden?

Die Anträge sollten so schnell wie möglich gestellt werden. Die Richtlinie tritt am 30. März 2020 in Kraft. Da eine Begrenzung auf insgesamt 10 Mio. Euro besteht, wobei der Antragseingang zählt, sollte schnell gehandelt werden.

Spätestens bis zum 30. April 2020 muss der Antrag gestellt sein.

6.  De-minimis-Beihilfe

Die Soforthilfe wird als De-minimis-Beihilfe gezahlt. Dabei ist zu beachten, dass ein Unternehmen insgesamt nur 200.000 Euro dieser De-minimis-Beihilfen in einem Dreijahreszeitraum gezahlt werden kann.

7.  Wie ist die Soforthilfe zu beantragen?

Die Anträge sind online zu stellen, nähere Informationen sollten zeitnah auf der Internetseite https://www.hannover.de/ zu finden sein.

8.  Nähere Informationen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Bei rechtlichen Fragen rund um diese Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Norddeutschland. Wir unterstützen Sie gerne.

 


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