KSB-Team im Gespräch

Corona XXX: Verwaltungsgericht Hamburg erklärt Verkaufsflächenbegrenzung auf 800 Quadratmeter vorläufig für rechtswidrig

24. April 2020   |   Öffentliches Recht

Am 15. April 2020 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die strengen Corona-Maßnahmen leicht zu lockern und die Wirtschaft langsam wieder hochzufahren. Eine der getroffenen Vereinbarungen umfasste in Ziffer 10 die Erlaubnis zur Wiedereröffnung von Geschäften bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Größere Geschäfte sollten hingegen weiterhin geschlossen bleiben oder ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. Eine entsprechende Regelung haben die Länder sodann in ihren jeweiligen Landesrechtsverordnungen implementiert. So auch in der Freien und Hansestadt Hamburg. Zu Unrecht wie jetzt das Verwaltungsgericht Hamburg vorläufig im Beschlusswege entschied.

Der Fall

Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 21.04.2020 – Az. 3 E 1675/20) hatte im Wege der einstweiligen Anordnung über die Gültigkeit der Bestimmung des § 8 Absatz 1 in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO – in der Fassung vom 17.04.2020 zu befinden.

§ 8 Absatz 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sieht nunmehr vor:

„Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels, deren Verkaufsfläche nicht auf 800 Quadratmeter begrenzt ist, ist für den Publikumsverkehr untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Zulässig ist die Reduzierung auf 800 Quadratmeter einer ansonsten größeren Verkaufsfläche. […]“

Gegen diese Regelung wandte sich ein Sportgeschäft in der Hamburger Innenstadt mit einer Verkaufsfläche von über 3.000 Quadratmetern, welches seine Verkaufsfläche nicht auf nur 800 Quadratmeter reduzieren, sondern vielmehr mit der – baurechtlich genehmigten – vollen Verkaufsfläche betreiben wollte.

Das VG Hamburg folgte dem Antrag und erklärte die Regelung in § 8 Absatz 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO wegen Verletzung des Antragstellers in seinem Recht auf Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Absatz 1 Satz 1 GG, einfachgesetzlich konkretisiert durch die Gewerbefreiheit des § 1 Absatz 1 Ge-wO sowie dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Absatz 1 GG für rechts-widrig.

Fehlende Geeignetheit der 800-Quadratmeter-Regelung zum Infektionsschutz

Das VG Hamburg sah die 800-Quadratmeter-Regelung bereits als ungeeignet an, den verfolgten Zweck des Infektionsschutzes zu fördern. Das VG geht sogar einen Schritt weiter und trägt die Überzeugung, der Schutz in großen Geschäften sei aufgrund des vorhandenen großzügigeren Platzangebots und den damit verbundenen Möglichkeiten der physischen Distanzierung „zumindest ebenso gut oder sogar besser als in kleineren Einrichtungen“ erreichbar. Vor diesem Hintergrund stelle die Regelung in § 8 Absatz 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO eine unverhältnismäßige Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit dar.

Keine gesicherte Tatsachenbasis für erhöhte Besucherströme

Außerdem nahm das VG Hamburg dem Einwand der Freien und Hansestadt Hamburg den Wind aus den Segeln, dass von großflächigen Einzelhandelsgeschäften eine hohe Anziehungskraft für potenzielle Kunden mit der Folge ausgehe, dass allein deshalb zahlreiche Menschen die Straßen der Innenstadt und die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs benutzen werden. Vielmehr sei die Frage der Anziehungskraft eines Geschäfts nicht von seiner Größe, sondern der Attraktivität des Warenangebots abhängig. Ausgehend hiervon sei „eine messbare Erhöhung dieser [Infektions-]Gefahren durch die zusätzliche Öffnung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben [bereits] nicht erkennbar“.

Vergleich zu Auto- und Möbelhandeln belegt Erfordernis der Öffnung größerer Verkaufsflächen

Darüber hinaus zieht das VG Hamburg bei der Frage der Anziehungskraft einen Vergleich zum Auto- und Möbelhandel. So seien gerade diese auf großflächige Verkaufsstellen angewiesen, um ihre Produkte überhaupt verkaufen zu können, ohne dass jedoch von ihnen eine besondere Anziehung auf eine Vielzahl potenzieller Kundinnen und Kunden ausgehe.

Mildere Maßnahmen durch Einhaltung von 1,5 m Mindestabständen und Mund-/Nasenbedeckung im öffentlichen Raum vorhanden

Schließlich hat das VG Hamburg der Regelung in § 8 Absatz 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO auch die Erforderlichkeit abgesprochen. So existierten durch konsequente Einhaltung von 1,5 m Mindestabständen und Mund-/Nasenbedeckung im öffentlichen Raum ebenso geeignete, aber mildere Maß-nahmen im Vergleich zur Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter.

Beschwerde gegen Entscheidung des VG Hamburg beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht anhängig

Gegen die Entscheidung des VG Hamburg hat die Freie und Hansestadt Hamburg umgehend Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht ein-gelegt. Mit einer Entscheidung über die Beschwerde wird innerhalb der kommenden Tage gerechnet.

Außerdem werden in nächster Zeit auch andere (Ober-)Verwaltungsgerichte über korrespondierende Regelungen aus anderen Bundesländern entscheiden, entsprechende Verfahren sind bereits anhängig.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Wir halten Sie über den Blog auf dem Laufenden und stehen für Rückfragen im Einzelfall sehr gerne zur Verfügung. KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Norddeutschland. Wir unterstützen Sie gerne.

 

 


Ansprechpartner

Thomas Altendorfer

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Til Ammermann

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Partner

Thomas Baransky

Diplom-Betriebswirt (FH)

Steuerberater

Sozius

Lars Bellmer

Steuerberater

Dr. Christian Bereska

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Philipp M. v. Bismarck

Rechtsanwalt, Notar a. D.

Dr. Björn Bogner, LL.M.

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Zertifizierter Compliance Officer (School GRC)

Frederik Brandes

Master of Science (M.Sc.)

Steuerberater

Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Isabelle Bulenda, LL.M.

Rechtsanwältin

Assoziierte Partnerin

Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Christian Ceyp

Rechtsanwalt

Josie Charwat

Rechtsanwältin

Assoziierte Partnerin

Danine von der Decken

Rechtsanwältin

Frank Deppenkemper

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Sozius

Anna Dietrich

Rechtsanwältin

Mathias Dietrich

Diplom-Finanzwirt (FH)

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Rolf Dittmar

Diplom-Ingenieur

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Johannes Dörrie

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Mediator (DAA)

Jan Ellwanger

Diplom Ökonom

Steuerberater

Dr. Lea Frey

Rechtsanwältin

Sozia

Hans G. Fritsche

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht

Dr. Martin Gerigk

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Sascha Halbe, LL.M.

Diplom-Kaufmann

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Bianca Hein, LL.M

Wirtschaftsjuristin/Paralegal

Julia Elisabeth Heine

Rechtsanwältin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Maren Helm

Steuerberaterin

Stiftungsberaterin (DSA)

Miriam Henschel

Diplom-Finanzwirtin (FH)

Rechtsanwältin

Steuerberaterin

Partnerin

Fachanwältin für Steuerrecht

Dr. Sabine Jehner, LL.M.

Rechtsanwältin, Attorney at Law (New York)

Sozia

Christian Knoke

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Björn Knuth, LL.M.

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kirstin Krüger

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Norman Kühn, LL.M.

Rechtsanwalt

Dr. Michael Kunst

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt, Notar m.d. Amtssitz in Hannover

Wirtschaftsprüfer

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Tobias Lerch

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Christoph Lohmann

Rechtsanwalt

Steuerberater

Monika Martyniak

Diplom-Ökonomin

Wirtschaftsprüferin

Steuerberaterin

Assoziierte Partnerin

Stefanie Meinen

B.Sc. Wirtschaftswissenschaft

Charlotte Merkel

Dipl.-Finanzwirtin (Steuerakademie)

Rechtsanwältin

Sozia

Jan-Christoph Metzler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Mediator (DAA)

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Marie Meyer

Rechtsanwältin

Dr. Kristin Mütze

Rechtsanwältin

Friedrich Graf zu Ortenburg, LL.M.

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Dr. Nicolas Penner

Diplom-Finanzwirt (FH)

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Steuerberater

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Antje Pietrek

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin

Sascha Priebe, MLE

Rechtsanwältin

Natalie Remel

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Vergaberecht

Dr. Stefan Rieger

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Dr. Stephan Rose

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Michael Rudolph

Diplom-Ökonom

Steuerberater

Sozius

Jan Schätzel

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Dr. Ralf Schlottau

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

Partner

Fachanwalt für Agrarrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Zertifizierter Stiftungsmanager (DSA)

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Stephan Schmack

Rechtsanwalt

Sozius

Dr. Philipp Schulz

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Hermann Schünemann

Rechtsanwalt, Notar a. D.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Valentin R. Seidenfus

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Caroline Charlotte Sohns

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Konrad Solf

Rechtsanwalt

Thomas Stillahn

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mediator

Coach der Wirtschaft (IHK)

Benjamin Tapkenhinrichs

Bachelor of Arts (B. A.)

Rechtsanwalt

Christiane Thomys

Rechtsanwältin

Rudolf Tschense

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dr. Karl-Heinz Vehling

Executive MBA HSG

Rechtsanwalt

Partner

Zertifizierter Compliance Officer

Zertifizierter Compliance Auditor

Dr. Jan-W. Vesting

Rechtsanwalt

Partner

Georg Wagner

Diplom Kaufmann

Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Katharina Wegmann

Steuerberaterin

Christiane Wehe

Diplom-Kauffrau (FH)

Steuerberaterin

Dr. Marc Wendt

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Tim Wittwer, LL.M.

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz