Corona XXXVI: Update Arbeitsrecht – COVID-19-Arbeitszeitverordnung tritt außer Kraft

03. August 2020   |   Arbeitsrecht

Keine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit in Zeiten der Corona-Pandemie – die COVID-19-Arbeitzeitverordnung tritt außer Kraft

Hierzu im Einzelnen:

Bis einschließlich letzten Freitag (31.07.2020) galt noch die COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Vielzahl an Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz vorsah. Neben der Verlängerung der Höchstarbeitszeit für systemrelevante Tätigkeiten, wurde durch die Verordnung auch eine Verkürzung der Mindestruhezeit geregelt. Auch Arbeit an Sonn-und Feiertagen war für die in der Verordnung näher bestimmten Tätigkeiten grundsätzlich möglich. Wir haben hierzu bereits im einem früheren Blog-Beitrag berichtet (abrufbar unter: https://www.ksb-intax.de/blog/updatecoronaxxii-arbeitszeitverordnungcovid-19-arbzv-flexibilisierung-arbeitszeiten/).

Ziel der Bundesregierung war es, mit der Verordnung die Folgen der Corona-Krise abzufedern und die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern zu sichern.

Die Verordnung trat am 31. Juli 2020 außer Kraft, die Anwendung der Ausnahmeregelungen war sogar nur bis Ende Juni 2020 zulässig. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass der Ausgleich bei verkürzter Ruhezeit sowie bei Sonntagsarbeit innerhalb der Laufzeit der Verordnung erfolgt.

Mit dem Außerkrafttreten der Verordnung, obliegt es nunmehr wieder den Landesregierungen bzw. den durch Landesrecht hierzu ermächtigten Behörden, im öffentlichen Interesse entsprechende Allgemeinverfügungen bzw. Verordnungen zu erlassen. Bisher haben nicht alle Länder entsprechende Regelungen erlassen. Auch sind die Allgemeinverfügungen bezüglich ihres Regelungsgehaltes und der Laufzeiten teilweise sehr unterschiedlich. Dieser Umstand führt zu Unsicherheiten verschiedener Branchen, welche nunmehr im Falle einer zweiten Infektionswelle fürchten, dass keine schnellen, effektiven und vor allem bundesweit einheitlichen Arbeitszeitregelungen zur Verfügung stehen.

Wir erleben aufgrund unserer täglichen Beratungspraxis in der aktuellen Krisenlage, dass der Bedarf an einer flexiblen und transparenten Handhabung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben gerade jetzt einen hohen Stellenwert einnimmt und die Ausnahmeregelungen dabei sehr verantwortungsbewusst in Anspruch genommen wurden.

Vor diesem Hintergrund wären bundesweit einheitliche Regelungen zielführend, um eine unterschiedliche Handhabung bzw. eine Zersplitterung zu vermeiden.

Bei rechtlichen Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Niedersachsen. Wir unterstützen Sie gerne.