Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – Unternehmen müssen Know-how durch angemessene Geheimhaltungsschutzmaßnahmen schützen!

26. April 2019   |   Unternehmensrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist am 26. April 2019 in Kraft getreten, nachdem die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung bereits im Juni 2018 abgelaufen war. Damit gelten nun auch in Deutschland strenge Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Was bedeutet das neue Geschäftsgeheimnisgesetz für den Umgang mit vertraulichen Informationen in der Praxis? Unternehmen und Arbeitgeber benötigen zunächst ein „neues“ Bewusstsein, wenn sie wertvolles Know-how schützen und vermeiden wollen, dass Know-how bzw. Geschäftsgeheimnisse ungewollt diffundieren. Es sind nämlich nur noch solche Informationen als geheim anzusehen, die Gegenstand angemessener Geheimhaltungsschutzmaßnahmen sind. Da das Geschäftsgeheimnisgesetz keine Definition angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen liefert, bleibt die Gestaltung angemessener Maßnahmen eine facettenreiche Herausforderung für Unternehmen.

Klar ist, dass nur solche Maßnahmen angemessen sein können, die auch rechtlich wirksam sind. Die betreffenden Maßnahmen müssen organisatorisch, technisch und rechtlich in adäquater Weise eine inner- und außerbetriebliche Geheimhaltung sicherstellen können. Ein (präventives) Know-how-Schutzprogramms ist dringend zu empfehlen. Rechtlich bedeutsam sind dabei u.a. der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen, die Erstellung verbindlicher Guidelines/Richtlinien, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter für das richtige „Mindset“ im Umgang mit Know-how sowie auch die ordnungsgemäße Dokumentation des Nichtverbreitungswillens bis hin zu Sanktionen bei Verstößen.

Darüber hinaus sollte der Kreis der „Allwissenden“ im Unternehmen und Zugangsberechtigungen zum unternehmerischen Know-how möglichst klein gehalten werden. Kurzum: Geheim ist, was geheim gemacht wird!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines rechtlichen Maßnahmenpaketes in Ihrem Unternehmen und entwickeln die dazu erforderlichen, maßgeschneiderten Lösungen – sprechen Sie uns einfach an!