Der Bundesrat verweigert dem Hinweisgeberschutzgesetz die Zustimmung!

10. Februar 2023   |   Arbeitsrecht, Compliance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hatte bereits Ende 2022 den Bundestag passiert. Am 10.02.2023 sollte sich der Bundesrat „final“ mit dem Gesetzesentwurf befassen und hat seine erforderliche Zustimmung verweigert. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Ob über den möglichen Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden werden kann, bleibt abzuwarten. Das Inkrafttreten des HinSchG wird nun jedenfalls (noch) später erfolgen.

Was werden Unternehmen nach dem HinSchG in jedem Fall beachten müssen?

1.

Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden müssen drei Monate nach Inkrafttreten des HinSchG ein funktionierendes, valides Hinweisgebersystem implementiert haben. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben für die Umsetzung zwar noch bis zum 17.12.2023 und insoweit etwas länger Zeit, sollten aber ebenfalls möglichst rechtzeitig mit der Implementierung beginnen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf betriebliche Mitbestimmungsthemen bei einem etwaig bestehenden Betriebsrat.

2.

Das Hinweisgebersystem muss klar und eindeutig kommuniziert und die Vertraulichkeit und Integrität der hinweisgebenden Personen sichergestellt werden. Gerne prüfen wir, ob Ihr Hinweisgebersystem die rechtlichen Anforderungen erfüllt und schulen Ihre MitarbeiterInnen.

3.

Die Implementierung eines funktionierenden Hinweisgebersystems setzt insbesondere auch eine datenschutzkonforme Ausgestaltung voraus, um auch insoweit keine Angriffsfläche zu bieten.

4.

Tempus fugit: Bei eingehenden Hinweisen ist schnelles Handeln gefragt und dazu ein valides Fristenmanagement zu gewährleisten. Die Einhaltung von Fristen gilt für die Bestätigung und die Bearbeitungsdauer von Hinweisen.

5.

Compliance im Umgang mit Hinweisen sollte in Unternehmen hohe Priorität genießen! Vermeiden Sie durch rechtzeitige Maßnahmen und eine seriöse, verlässliche Lösung empfindliche Bußgelder und Sanktionen.

 

Haben Sie noch keine Lösung für ein Hinweisgebersystem? Nutzen Sie gerne unsere KSB INTAX Ombudslösung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines für Ihr Unternehmen optimiertes Hinweisgebersystems. Sprechen Sie uns gerne einfach an!