Die ePrivacy-Verordnung ist gescheitert – oder doch nicht?

11. Dezember 2019   |   IT- und Datenschutzrecht

Alles begann im Jahr 2017, als die ePrivacy-Verordnung in einem ersten Entwurf veröffentlicht wurde. Nach knapp drei Jahre langen Verhandlungen ist diese nun für gescheitert erklärt worden. Die EU-Kommission plant jedoch bereits einen neuen Vorschlag.

Die ePrivacy-Verordnung sollte die ePrivacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) ablösen, die der deutsche Gesetzgeber größtenteils im Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt hat. Zweck der Verordnung war es, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Hinblick auf Datenverarbeitungen im Bereich der elektronischen Kommunikation (z.B. Internet) zu erweitern und Datenschutzregeln für Internetdienste wie Skype, WhatsApp und Facebook aufzustellen. Schließlich sollten auch Regelungen zur Verwendung von Cookies und zur Zulässigkeit des Nutzer-Trackings getroffen werden.

Nicht endende Verhandlungen

Zuletzt wurde in den Verhandlungen über die Frage diskutiert, ob werbefinanzierte Nachrichten- und Verlagsseiten vom Einwilligungserfordernis für das Setzen von Cookies ausgenommen werden sollen. In den Verhandlungen zeichnete sich ab, dass die Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten kaum überwindbar waren. Mehrere Staaten forderten innovationsfreundliche Vorschläge, d.h. weniger Regulierung, während sich andere Staaten einen starken Schutz für Vertraulichkeit in der Online-Kommunikation wünschten. Aufgrund der anhaltenden Verhandlungen war mit einer Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung im Jahr 2021 kaum zu rechnen.

Neuanfang

Nun hat die EU-Kommission die ePrivacy-Verordnung offiziell für gescheitert erklärt. Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Thierry Breton kündigte jedoch an, einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen. In einer späteren Pressekonferenz relativierte Breton seine Äußerung und betonte, er werde „alle Optionen“ in Betracht ziehen. Sollte die EU-Kommission im Jahr 2020 tatsächlich einen neuen Vorschlag unterbreiten, dürften sich die Verhandlungen vermutlich wieder über mehrere Jahre ziehen. Bis dahin sind vor allem die Vorgaben aus der DSGVO entscheidend, die im Bereich der elektronischen Kommunikation aber lückenhaft bleibt.