KSB-Team im Gespräch

Ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichts – Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht: Das Internet ist (doch) kein rechtsfreier Raum!

31. März 2022   |   Prozessführung, Urheber- und Medienrecht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 19.12.2021 (1 BvR 1073/20) eine viel diskutierte Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2020 aufgehoben und damit auch die Vorinstanz deutlich kritisiert sowie dem in Berlin angewandten Entscheidungsmaßstab eine klare Absage erteilt. Das Kammergericht hatte – wie auch bereits das Landgericht Berlin – zuvor massive Beschimpfungen und Verbalinjurien gegen die Politikerin Renate Künast als nicht strafbare Beleidigung eingestuft. Der Beschluss des BVerfG dürfte bei Auskunftsansprüchen gegenüber Social-Media-Plattformen weitreichende Auswirkungen haben, was auch die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom 23.03.2022 (9 Wx 23/21) bestätigt.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Renate Künast hatte Facebook klageweise zur Herausgabe von Bestandsdaten der beteiligten Nutzer aufgefordert, um diese identifizieren und in einem Folgeprozess verklagen zu können. Das Landgericht Berlin hat sodann im September 2019 entschieden, dass die Beschimpfungen der Politikerin Renate Künast in Form von Kommentaren auf der Social-Media-Plattform Facebook – wie z.B. „Pädophilen-Trulla“, „Gehirn Amputiert“, „Sie wollte auch mal die hellste Kerze sein, Pädodreck“ oder „kranke Frau“ – bei rechtlicher Bewertung hinzunehmen wären.

Das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz bewertete im Ergebnis ebenfalls noch zahlreiche Aussagen (z.B. „Pädophilen-Trulla“, „kranke Frau“ oder „Gehirn Amputiert“) als nicht strafbar und hat in diesem Zusammenhang auch eine sog. Schmähkritik, bei der jeder sachliche Zusammenhang fehlt, verneint. Die Berliner Richter hatten die getätigten Äußerungen vielmehr als zulässigen „öffentlichen Meinungskampf“ eingestuft, der ausreichend Bezug zur Sachdebatte aufweisen würde. Die Beschimpfungen seien zwar „ungehörig“, „überzogen“, „respekt- und distanzlos“, hätten aber noch einen hinreichenden Bezug zu einer „Sachauseinandersetzung“. Da die angegriffenen Aussagen nach Ansicht des Kammergerichts noch von der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz gedeckt wären, lehnte das Kammergericht die begehrte Auskunft bzw. eine Herausgabe der Nutzerdaten durch Facebook ab.

Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht

Das BVerfG stellte nun klar, dass (auch) die Entscheidung des Kammergerichts Berlin die „Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts“ verkannt habe und das Persönlichkeitsrecht von Renate Künast aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verletzt sei. Das Kammergericht habe keine ausreichende Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht durchgeführt. Eine solche Abwägung sei nur ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn es sich um eine Schmähkritik, Formalbeleidigungen oder einen Angriff auf die Menschenwürde handelt. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung auch betont, dass Personen des öffentlichen Lebens sich grundsätzlich „mehr“ gefallen lassen müssten. Dieser Umstand könne jedoch nicht jede persönliche Beschimpfung von Politikern und Amtsträgern rechtfertigen. Auch Personen des öffentlichen Lebens seien bei einer öffentlichen Verächtlichmachung oder Hetze durch die Verfassung geschützt. Insbesondere in Fällen, in denen die Äußerungen auf Social-Media-Plattformen stattfänden und das öffentliche Interesse betroffen ist, könne der Schutz des Persönlichkeitsrechts überwiegen.

Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts gestärkt

Das BVerfG hat die Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts ausdrücklich hervorgehoben und den Blick insbesondere des Kammergerichts Berlin noch einmal dafür geschärft, die streitgegenständlichen Äußerungen einer umfassenden Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu unterziehen. Durch die Aufhebung der Entscheidung hat sich das Kammergericht Berlin nochmals mit der Frage bestehender Auskunftsansprüche zu befassen, da das BVerfG selbst ausschließlich Grundrechtsverletzungen und keine zivilrechtlichen Ansprüche prüft. Die Verfassungsrichter haben allerdings unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Auskunftsanspruch von Renate Künast gegen Facebook nach der gebotenen Abwägung der betroffenen Rechtsgüter besteht und die Äußerungen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Wenngleich die gelebte Praxis auf Social-Media-Plattformen teilweise (leider) einen anderen Eindruck erwecken sollte, gilt die Meinungsfreiheit auch im digitalen Korridor nicht grenzenlos. Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte jedenfalls dazu beitragen, dass die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Social-Media- bzw. Internetplattformen nicht generell der Meinungsfreiheit zum Opfer fällt und Schutzinteressen bei Verbalinjurien auf Social-Media-Plattformen gerichtlich durchsetzbar bleiben. Ob Dienstanbieter zur Auskunft verpflichtet sind, ist im Einzelfall unter der dargestellten Abwägung der Interessen zu beurteilen.

Bei rechtlichen Fragen sprechen Sie uns gerne einfach an!


Ansprechpartner

Thomas Altendorfer

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Til Ammermann

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Partner

Thomas Baransky

Diplom-Betriebswirt (FH)

Steuerberater

Sozius

Lars Bellmer

Steuerberater

Dr. Christian Bereska

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Philipp M. v. Bismarck

Rechtsanwalt, Notar a. D.

Dr. Björn Bogner, LL.M.

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Zertifizierter Compliance Officer (School GRC)

Frederik Brandes

Master of Science (M.Sc.)

Steuerberater

Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Isabelle Bulenda, LL.M.

Rechtsanwältin

Assoziierte Partnerin

Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Christian Ceyp

Rechtsanwalt

Josie Charwat

Rechtsanwältin

Assoziierte Partnerin

Danine von der Decken

Rechtsanwältin

Frank Deppenkemper

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Sozius

Anna Dietrich

Rechtsanwältin

Mathias Dietrich

Diplom-Finanzwirt (FH)

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Rolf Dittmar

Diplom-Ingenieur

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Johannes Dörrie

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Mediator (DAA)

Jan Ellwanger

Diplom Ökonom

Steuerberater

Dr. Lea Frey

Rechtsanwältin

Sozia

Dr. Martin Gerigk

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Sascha Halbe, LL.M.

Diplom-Kaufmann

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Bianca Hein, LL.M

Wirtschaftsjuristin/Paralegal

Julia Elisabeth Heine

Rechtsanwältin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Maren Helm

Steuerberaterin

Stiftungsberaterin (DSA)

Miriam Henschel

Diplom-Finanzwirtin (FH)

Rechtsanwältin

Steuerberaterin

Partnerin

Fachanwältin für Steuerrecht

Dr. Sabine Jehner, LL.M.

Rechtsanwältin, Attorney at Law (New York)

Sozia

Christian Knoke

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Björn Knuth, LL.M.

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anika Kraas

Rechtsanwältin

Kirstin Krüger

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Dr. Michael Kunst

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt, Notar m.d. Amtssitz in Hannover

Wirtschaftsprüfer

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Tobias Lerch

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Christoph Lohmann

Rechtsanwalt

Steuerberater

Monika Martyniak

Diplom-Ökonomin

Wirtschaftsprüferin

Steuerberaterin

Assoziierte Partnerin

Stefanie Meinen

B.Sc. Wirtschaftswissenschaft

Charlotte Merkel

Dipl.-Finanzwirtin (Steuerakademie)

Rechtsanwältin

Sozia

Jan-Christoph Metzler

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Mediator (DAA)

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Marie Meyer

Rechtsanwältin

Friedrich Graf zu Ortenburg, LL.M.

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Dr. Nicolas Penner

Diplom-Finanzwirt (FH)

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Steuerberater

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Antje Pietrek

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin

Sascha Priebe, MLE

Rechtsanwältin

Natalie Remel

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Vergaberecht

Dr. Stefan Rieger

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Dr. Stephan Rose

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Michael Rudolph

Diplom-Ökonom

Steuerberater

Sozius

Jan Schätzel

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Dr. Ralf Schlottau

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

Partner

Fachanwalt für Agrarrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Zertifizierter Stiftungsmanager (DSA)

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Stephan Schmack

Rechtsanwalt

Sozius

Sarah Schrader

Rechtsanwältin

Dr. Philipp Schulz

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Hermann Schünemann

Rechtsanwalt, Notar a. D.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Valentin R. Seidenfus

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Caroline Charlotte Sohns

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Konrad Solf

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Thomas Stillahn

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mediator

Coach der Wirtschaft (IHK)

Benjamin Tapkenhinrichs

Bachelor of Arts (B. A.)

Rechtsanwalt

Christiane Thomys

Rechtsanwältin

Dr. Karl-Heinz Vehling

Executive MBA HSG

Rechtsanwalt

Partner

Zertifizierter Compliance Officer

Zertifizierter Compliance Auditor

Dr. Jan-W. Vesting

Rechtsanwalt

Partner

Georg Wagner

Diplom Kaufmann

Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Katharina Wegmann

Steuerberaterin

Sozia

Christiane Wehe

Diplom-Kauffrau (FH)

Steuerberaterin

Dr. Marc Wendt

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Tim Wittwer, LL.M.

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz