Fördermittel-Rückforderung wegen Vergabeverstößen
03. Juni 2025 | Vergaberecht
Die Rückforderung von Fördermitteln stellt für viele Unternehmen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Besonders heikel wird es, wenn die Bewilligungsbehörde nachträglich Vergabeverstöße feststellt und daraufhin einen Zuwendungsbescheid widerruft. Das aktuelle Urteil des OVG Bautzen (Urt. v. 25.09.2024 – 6 A 118/20) zeigt eindrucksvoll, wie streng die Maßstäbe in der Praxis sind – und welche Fallstricke Unternehmen vermeiden sollten.
Rückforderung von Fördermitteln – das Problem
Gerade bei Bauprojekten oder größeren Investitionsvorhaben sind Fördermittel oft ein wichtiger Baustein der Finanzierung. Doch was viele nicht wissen: Mit dem Zuwendungsbescheid gehen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einher. So können bereits formale Fehler im Vergabeverfahren – etwa die fehlende Ausschreibung bei der Beauftragung von Planungsleistungen – dazu führen, dass die Bewilligungsbehörde die Fördermittel ganz oder teilweise zurückfordert.
Im Fall des OVG Bautzen führte der Abschluss eines Generalplanervertrags ohne vorgeschaltetes Vergabeverfahren zur teilweisen Rückforderung von über 350.000 € an Fördermitteln. Die betroffene Kommune musste zudem eine sogenannte Sanktionierung in Form einer zusätzlichen Kürzung hinnehmen – eine finanzielle Doppelbelastung mit erheblichem Impact.
Vergaberechtliche Pflichten – oft unterschätzt
Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich: Auch bei Förderprojekten im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung müssen die Vergabevorschriften strikt beachtet werden. Verstöße – wie etwa der Abschluss von Planungsverträgen ohne vorherige Ausschreibung – können nicht nachträglich „geheilt“ werden, selbst wenn die Bewilligungsbehörde im Laufe des Verfahrens Änderungen an den Nebenbestimmungen vornimmt. Im konkreten Fall wurden die Nebenbestimmungen zwar nachträglich verschärft, doch das OVG stellte klar: Die Pflicht zur Einhaltung des Vergaberechts bestand bereits aufgrund gesetzlicher Regelungen, unabhängig von den Förderauflagen.
Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen daher von Anfang an prüfen, ob und welche Vergaberegeln Anwendung finden. Dies gilt auch bei Projekten, die aus mehreren Bauabschnitten bestehen oder bereits langfristig geplant wurden – eine fehlerhafte Vertragsgestaltung lässt sich später kaum noch korrigieren.
Rückforderung und Sanktionierung: Zwei Seiten einer Medaille
Besonders hart für Unternehmen: Neben der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Fördermittel können zusätzlich Sanktionen verhängt werden. Diese sollen eine abschreckende Wirkung entfalten und gehen oft über den reinen Rückforderungsbetrag hinaus. So auch im Fall des OVG Bautzen, wo die Kommune nicht nur die zu Unrecht erhaltenen Mittel zurückzahlen, sondern zusätzlich eine Sanktion in Höhe von über 180.000 € leisten musste.
Dies zeigt: Die finanziellen Folgen von Vergabeverstößen können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Um Rückforderungen und Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen und öffentliche Auftraggeber:
- Frühzeitig die vergaberechtlichen Anforderungen klären. Gerade bei Förderprojekten ist eine rechtssichere Vergabe unabdingbar.
- Vergabeverfahren sorgfältig dokumentieren. Dies umfasst die Ausschreibung, Angebotsauswertung, Vergabeentscheidungen und die Kommunikation mit der Behörde.
- Auf Änderungen der Förderbedingungen achten. Werden Nebenbestimmungen nachträglich angepasst, kann dies Einfluss auf die Förderfähigkeit haben.
- Rechtzeitig Rechtsrat einholen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich frühzeitig an erfahrene Rechtsberater wenden, um Risiken zu minimieren.