Freie Anordnungen durch den Bauherrn?

16. Mai 2018   |   Bau- und Architektenrecht, Vertragsrecht

Von den Neuerungen des Bauvertragsrechts hatten wir bereits berichtet. Durch die seit 01.01.2018 geltenden Regelungen haben spezielle Vorschriften zur Regelung des Vertragsverhältnisses Bauherr – Auftragnehmer (Bauunternehmer) Eingang in das Gesetz gefunden, die es so vorher nicht oder nur in Sondervorschriften gab. Hierzu gehört auch das „Anordnungsrecht“ des Bauherrn.

Bisherige Rechtslage

Bislang durfte der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer keine einseitigen Anordnungen zu den vereinbarten Leistungen oder der Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind, treffen. Dies war auch Sicht des Gesetzgebers nicht damit vereinbar, dass sich Bauherr und Unternehmer gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages auf eine bestimmte Leistung geeinigt hatten. Ein einseitiges Anordnungsrecht widersprach der vertraglichen Vereinbarung und würde das ausgehandelte Gleichgewicht außer Kraft setzen.

Lediglich im Falle der Vereinbarung der VOB/B stand dem Bauherrn schon damals ein Anordnungsrecht zu.

Neuerung in § 650 b Abs. 1 Nr. 1 BGB

Nunmehr soll der Bauherr auch nach Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, entweder die vereinbarte Leistung selbst, oder aber die Art und Weise, wie dieser Leistungserfolg zu erzielen ist, durch eine Anordnung abändern zu können. Selbstverständlich besteht dieses Anordnungsrecht nicht „kostenlos“. Der Unternehmer erhält für die hierdurch entstehende, zusätzliche Arbeit eine Vergütung. Der Unternehmer braucht auch die angeordnete Änderung nur auszuführen, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Hierfür wird die Betrachtung des Einzelfalls notwendig sein, so dass eine pauschale Grenze nicht formuliert werden kann. Die technische Möglichkeit, die Komplexität der Ausführung der Änderung oder aber erhebliche zusätzliche Kosten können Hindernisse sein, die gegen die Zumutbarkeit sprechen.

Der Unternehmer hat im Fall einer solchen Anordnung – soweit denn die Ausführung für ihn zumutbar ist – ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten zu erstellen. Auf dieser Grundlage sollen sich die Parteien vor Ausführung einigen.

Wird eine Einigung sodann binnen 30 Tagen nicht getroffen, verändert sich das „Änderungsbegehren“ des Bauherrn in ein echtes Anordnungsrecht. Der Bauherr muss sein Leistungsbegehren in Textform erneut äußern, d.h. eine Anordnung per E-Mail genügt. Der Unternehmer muss der Weisung sodann nachkommen, jedoch auch nicht ohne entsprechende Gegenleistung.

Die Anordnung führt im Ergebnis zu einer Fortsetzung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung der gewünschten Änderung; die Frage der Vergütung, über die sich die Vertragsparteien nicht einigen konnten, verlagert sich damit jedoch nur in die Phase der Abrechnung.

Sollten Sie in der Situation sein, eine solche Anordnung aussprechen zu wollen, aber Fragen hierzu haben oder umgekehrt Adressat einer aus Ihrer Sicht unzumutbaren Anordnung sein, sprechen Sie uns gern an!


Ansprechpartner

Thomas Altendorfer

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Til Ammermann

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Partner

Thomas Baransky

Diplom-Betriebswirt (FH)

Steuerberater

Sozius

Lars Bellmer

Steuerberater

Dr. Christian Bereska

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Philipp M. v. Bismarck

Rechtsanwalt, Notar a. D.

Dr. Björn Bogner, LL.M.

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Zertifizierter Compliance Officer (School GRC)

Isabelle Bulenda, LL.M.

Rechtsanwältin

Assoziierte Partnerin

Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Christian Ceyp

Rechtsanwalt

Josie Charwat

Rechtsanwältin

Assoziierte Partnerin

Danine von der Decken

Rechtsanwältin

Frank Deppenkemper

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Sozius

Anna Dietrich

Rechtsanwältin

Mathias Dietrich

Diplom-Finanzwirt (FH)

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Rolf Dittmar

Diplom-Ingenieur

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Johannes Dörrie

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Mediator (DAA)

Jan Ellwanger

Diplom Ökonom

Steuerberater

Dr. Lea Frey

Rechtsanwältin

Sozia

Dr. Martin Gerigk

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Sascha Halbe, LL.M.

Diplom-Kaufmann

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Bianca Hein, LL.M

Wirtschaftsjuristin/Paralegal

Maren Helm

Steuerberaterin

Stiftungsberaterin (DSA)

Miriam Henschel

Diplom-Finanzwirtin (FH)

Rechtsanwältin

Steuerberaterin

Partnerin

Fachanwältin für Steuerrecht

Dr. Sabine Jehner, LL.M.

Rechtsanwältin, Attorney at Law (New York)

Sozia

Christian Knoke

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

Björn Knuth, LL.M.

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anika Kraas

Rechtsanwältin

Kirstin Krüger

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Dr. Michael Kunst

Diplom-Volkswirt

Rechtsanwalt, Notar m.d. Amtssitz in Hannover

Wirtschaftsprüfer

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Tobias Lerch

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Christoph Lohmann

Rechtsanwalt

Steuerberater

Monika Martyniak

Diplom-Ökonomin

Wirtschaftsprüferin

Steuerberaterin

Assoziierte Partnerin

Stefanie Meinen

B.Sc. Wirtschaftswissenschaft

Charlotte Merkel

Dipl.-Finanzwirtin (Steuerakademie)

Rechtsanwältin

Sozia

Jan-Christoph Metzler

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Mediator (DAA)

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Marie Meyer

Rechtsanwältin

Friedrich Graf zu Ortenburg, LL.M.

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Dr. Nicolas Penner

Diplom-Finanzwirt (FH)

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Steuerberater

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Antje Pietrek

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Mediatorin

Sascha Priebe, MLE

Rechtsanwältin

Natalie Remel

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Vergaberecht

Dr. Stefan Rieger

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Dr. Stephan Rose

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Michael Rudolph

Diplom-Ökonom

Steuerberater

Sozius

Jan Schätzel

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Dr. Ralf Schlottau

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

Partner

Fachanwalt für Agrarrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Zertifizierter Stiftungsmanager (DSA)

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Stephan Schmack

Rechtsanwalt

Sozius

Sarah Schrader

Rechtsanwältin

Dr. Philipp Schulz

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Dr. Hermann Schünemann

Rechtsanwalt, Notar a. D.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Valentin R. Seidenfus

Rechtsanwalt

Steuerberater

Partner

Fachanwalt für Steuerrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Caroline Charlotte Sohns

Rechtsanwältin

Sozia

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Konrad Solf

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Thomas Stillahn

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mediator

Coach der Wirtschaft (IHK)

Benjamin Tapkenhinrichs

Bachelor of Arts (B. A.)

Rechtsanwalt

Christiane Thomys

Rechtsanwältin

Dr. Karl-Heinz Vehling

Executive MBA HSG

Rechtsanwalt

Partner

Zertifizierter Compliance Officer

Zertifizierter Compliance Auditor

Dr. Jan-W. Vesting

Rechtsanwalt

Partner

Georg Wagner

Diplom Kaufmann

Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Katharina Wegmann

Steuerberaterin

Sozia

Christiane Wehe

Diplom-Kauffrau (FH)

Steuerberaterin

Dr. Marc Wendt

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Tim Wittwer, LL.M.

Rechtsanwalt

Assoziierter Partner

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz