Hinweisgeberschutzgesetz – Gesetzgebungsverfahren in der finalen Phase!

03. Mai 2023   |   Arbeitsrecht, Compliance

Die Umsetzung der sog. „EU-Whistleblower-Richtlinie“ (2019/1937) in nationales Recht lässt weiterhin auf sich warten (siehe Beitrag vom 03.04.2023). Nun wird sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 09.05.2023 mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) befassen und hoffentlich endlich vermittelbare Vorschläge erarbeiten.

Vermittlungsausschuss soll Kompromiss finden

Nachdem der Bundesrat am 10.02.2023 dem ursprünglichen Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Zustimmung verweigert hat, sollte am 30.03.2023 im Bundestag über zwei neue Gesetzesentwürfe der Ampel-Koalition abgestimmt werden. Die geplante Abstimmung wurde jedoch kurzfristig abgesetzt. Daraufhin beschloss das Bundeskabinett am 05.04.2023 die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Beratung im Vermittlungsausschuss wurde nun auf den 09.05.2023 terminiert.

Der Vermittlungsausschuss kann selbst keine Gesetzesänderungen beschließen, sondern macht dem Bundestag bzw. dem Bundesrat vielmehr Einigungsvorschläge. Ein Änderungsvorschlag müsste zunächst im Bundestag angenommen und ein geänderter Gesetzesentwurf sodann dem Bundesrat zur Abstimmung weitergeleitet werden.

Es bleibt spannend und abzuwarten, wann und vor allem mit welchem finalen Inhalt das HinSchG in Kraft treten wird.

Ablauf - Was passiert nun?

Strafzahlungen an die EU-Kommission in Millionenhöhe

Das Gesetzgebungsverfahren sollte jedenfalls nicht weiter prolongiert werden. Die sog. „EU-Whistleblower-Richtlinie“ stammt nämlich bereits aus dem Jahr 2019 und hätte spätestens bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht transformiert werden müssen. Gegen Deutschland läuft mangels entsprechender Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, sodass mit Strafzahlungen an die Europäische Union in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen ist.

Wie aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums hervorgeht, verlangt die Europäische Union für jeden Tag seit Ablauf der in der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ festgelegten Umsetzungsfrist bis zum Tag der Behebung des Verstoßes Strafzahlungen in Höhe von 61.600 € mindestens jedoch 17.248.000 €. Eine schnelle Umsetzung der Richtlinie ist somit zwingend geboten.

KSB INTAX Hinweisgeberplattform® – Die digitale Full-Service-Ombudslösung für Unternehmen

Haben Sie noch keine Lösung für ein Melde- bzw. Hinweisgebersystem? Nutzen Sie gerne unsere KSB INTAX Hinweisgeberplattform® – Die digitale Full-Service-Ombudslösung für Unternehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines für Ihr Unternehmen optimierten Hinweisgebersystems.

Sprechen Sie uns gerne einfach an.

mehr Erfahren

Vorschau der Hinwesigeberplattform