Hinweisgeberschutzgesetz – (Kein) Ende in Sicht!?
03. April 2023 | Arbeitsrecht, Compliance
Nachdem der Bundesrat am 10.02.2023 die für das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) notwendige Zustimmung verweigert hat (siehe Artikel vom 10.02.2023), wollte die Ampel-Koalition das Gesetz in einem zweiten Anlauf mit zwei neuen Gesetzesentwürfen auf den Weg bringen. Die für den 30.03.2023 vorgesehene 2. und 3. Lesung des HinSchG wurde jedoch kurzfristig abgesetzt. Der Bundestag wird nun vorerst nicht über das HinSchG abstimmen.
Gang des HinSchG
Der erste Entwurf eines „Whistleblower-Gesetzes“ passierte bereits Ende 2022 den Bundestag. Nachdem der erste Entwurf des HinSchG jedoch im Bundesrat scheiterte, brachten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen neuen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein. Dabei wurde das ursprüngliche Vorhaben in zwei Gesetzesentwürfe aufgeteilt. Damit verfolgte die Bundesregierung weiterhin das Ziel, die sog. „EU-Whistleblower-Richtlinie“ (2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Danach sollen Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Durch die Aufteilung des Vorhabens in zwei Gesetzesentwürfe sollte die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrats für das Inkrafttreten des Gesetzes zumindest teilweise umgangen werden.
Bereits am 17.03.2023 wurde im Bundestag über die zwei neuen Gesetzesentwürfe verhandelt. Am 30.03.2023 waren ursprünglich die 2. und 3. Lesung sowie anschließend die Abstimmung zum HinSchG vorgesehen. Am 31.03.2023 sollte das HinSchG sodann im Bundesrat beraten werden. Nachdem der Bundesrat eine Beratung am 31.03.2023 jedoch aufgrund der kurzen Frist ablehnte, wurde die Abstimmung im Bundestag kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Hintergrund dieser Entscheidung dürften weiterhin die Unstimmigkeiten zwischen der Bundesregierung und der Unionsfraktion im Hinblick auf die Tragweite des Gesetzes sowie Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des geplanten HinSchG sein.
Eine einvernehmliche Lösung soll nun gefunden werden, indem der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eingeschaltet wird. Wann mit einer Abstimmung im Bundestag gerechnet werden kann, ist derzeit noch offen.
Baldiges Inkrafttreten des HinSchG
Trotz der weiterhin bestehenden Unsicherheiten dürfte mit einem baldigen Inkrafttreten des HinSchG zu rechnen sein. Die sog. „EU-Whistleblower-Richtlinie“ stammt bereits aus 2019 und hätte bis 2021 in deutsches Recht umgewandelt werden müssen. Gegen Deutschland läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.
Der zuletzt im Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf sah ein Inkrafttreten des HinSchG nur einen Monat nach der Verkündung des Gesetzes vor. Es ist davon auszugehen, dass auch ein möglicher weiterer Gesetzesentwurf diese kurze Frist enthält. Für Unternehmen besteht daher dringender Handlungsbedarf.
