Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung
07. Juni 2019
Arbeitsrecht, Steuergestaltung, Steuerrecht,
Liegen die Leistungen des Arbeitgebers zur Prävention und Gesundheitsförderung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dienen diese dazu, den beruflich bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, kann dies dazu führen, dass insoweit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen ist.