Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet!
17. Juni 2021 | Internationales Recht
Am 11.6.2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („Lieferkettengesetz“) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen und die Durchsetzung des Verbotes von Kinderarbeit im Speziellen. Unternehmen müssen daher zukünftig für die gesamte Lieferkette Verantwortung übernehmen, in dem im Rahmen eines Risikomanagements Konzepte zur Vermeidung und Verringerung von Menschenrechtsverletzungen erstellt werden.
Aufgrund der erst kürzlich stattgefundenen Verabschiedung ist das abschließende Lieferkettengesetz noch nicht veröffentlicht. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden die folgenden Punkte in dem Lieferkettengesetz geregelt:
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden; ab 2024 wird das Gesetz für Unternehmen gelten, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen.
Was müssen Unternehmen beachten?
Unternehmen müssen zukünftig die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und die Vermeidung von Verletzungen in der gesamten Lieferkette, d.h. für das eigene Unternehmen, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer, übernehmen.
In welchem Umfang besteht die Verantwortung?
Der Umfang der zu übernehmenden Verantwortung orientiert sich dabei beispielsweise an Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem möglichen Einfluss des Unternehmens auf den Verursacher und an der zu erwartenden Schwere der Menschenrechtsverletzung.
Im eigenen Unternehmen (dazu zählen auch kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland) und hinsichtlich unmittelbarer Zulieferer sind beispielsweise Grundsatzerklärungen zur Achtung der Menschenrechte zu verabschieden, ein Risikomanagement zu betreiben und im Falle von Verletzungen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Bei mittelbaren Zulieferern sind hingegen unter anderem eine Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen jeweils anlassbezogen oder bei Kenntnis von Verstößen durchzuführen.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes überwachen und verhängt erforderlichenfalls etwaige Sanktionen. Dieses können sowohl Bußgelder als auch bei schwerwiegenden Verstößen ein dreijähriger Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung sein.
Sobald das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlich ist und sich daraus weitere klarstellende Punkte ergeben, werden wir an dieser Stelle davon berichten.