UPDATE Corona Xa: Schnelle Liquiditätshilfe durch einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro und einen Landeszuschuss bis zu 20.000 Euro
27. März 2020 | Arbeitsrecht, Steuergestaltung, Steuerrecht
Auf zwei neue Förderungen im Zuge der Corona-Krise ist hinzuweisen:
1. Ein Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
2. Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Programme sollen wohl ab Mittwoch kommender Woche elektronisch beantragbar sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der NBank.
Aufgrund der Überlasung des Servers der NBank können Sie den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ elektronisch per E-Mail an die NBank senden:
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig am PC aus.
3. Senden Sie den Antrag, das De-minimis-Formular und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de
Denken Sie daran, auch weitere Unterlagen vorzubereiten: Unternehmensdaten (BWA, EÜR, JA), Eigenbeiträge, Nutzung anderer Programme.
Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen gerne weiter! KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Norddeutschland. Wir unterstützen Sie gerne.