Update: Verschiebung der Geltung der EUDR um ein Jahr gilt als wahrscheinlich!
16. Dezember 2024 | Vertriebsrecht
In unserem Blog-Beitrag vom 4. September 2024 haben wir auf die Geltung der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) zum 30. Dezember 2024 für mittlere und große Unternehmen aufmerksam gemacht.
Auf Drängen einiger EU-Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – wurde auf Ebene der EU erneut über den Beginn der EUDR sowie über mögliche inhaltliche Änderungen beraten.
Inzwischen haben sich sowohl die EU-Kommission, das EU-Parlament sowie der Europäische Rat auf eine Verschiebung geeinigt.
Formal müssen das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag noch annehmen. Dieses gilt aber als wahrscheinlich. Die Verschiebung der EUDR wäre dann abschließend im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
Ab wann soll die EUDR nun wahrscheinlich gelten?
Die EUDR soll nunmehr wie folgt anwendbar werden:
ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen.
ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Die Stichtage, zu denen die Kriterien bezüglich der Einstufung vorliegen müssen, sind zu berücksichtigen.
Gibt es weitere Konkretisierungen der EUDR?
Die Kommission hat bereits Leitlinien (C/2024/6789) verabschiedet, die seit November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich sind und Erläuterungen zu einzelnen Regelungen der EUDR enthalten.
Zusätzlich wurden die FAQs der Kommission zur EUDR neu gefasst. Auch diese liefern weitere Hinweise zu einzelnen Themenbereichen der EUDR.
Welche Maßnahmen sind nun zu ergreifen?
Trotz Verschiebung der Geltung der EUDR sind betroffene Unternehmen gut beraten, sich mit den Themen der EUDR vertraut zu machen und bereits entsprechende Prozesse zu implementieren.