Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

03. April 2017   |   Erbrecht

Viele denken, Testamentsvollstreckung ist nichts für mich, das ist doch viel zu teuer. Ein weit verbreiteter Irrtum.

Der Einsatz eines professionellen Testamentsvollstreckers kostet Geld, spart aber für die Erben Aufwand, Zeit und Nerven. Wer seinen Erben also etwas Gutes tun will, setzt einen Testamentsvollstrecker ein. Dieser ist für die gesamte Abwicklung zuständig, sodass die Erben im Trauerfall nicht mit Verwaltungsaufgaben belastet werden. Der Erblasser bleibt nach einer guten Testamentsvollstreckung auch nach der Abwicklung des Nachlasses in guter Erinnerung.

Der Erblasser kann selbst bestimmen, was der Testamentsvollstrecker verdienen soll. Allerdings sollte er für den Testamentsvollstrecker einen Anreiz bieten, weil dieser das Amt nicht annehmen muss. Mögliche Vergütungssätze wären bei Nachlässen bis 250.000,00 € 4% des Nachlasses, bis 500.000,00 € 3 % des Nachlasses, bis 2,5 Mio. € 2,5 %, bis 5 Mio. € 2 % oder über 5 Mio. € 1,5 %. Ist abzusehen, dass die Abwicklung sich als kompliziert darstellen wird oder dass eine Dauerabwicklung notwendig wird, sollten diese Sätze erhöht werden.

Bestimmt der Erblasser nichts, so erhält der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung, die sich im Rahmen des Dargestellten hält. Sprechen Sie mit der Person des Testamentsvollstreckers über die Vergütung und legen Sie diese fest, um für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit zu schaffen.