Corona XXVIII: KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
07. April 2020 | Mittelstandsberatung, Öffentliches Recht
Nachdem Bund, Länder und Kommunen in den letzten Tagen Wochen bereits mehrere Hilfsprogramme und konjunkturpolitische Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise auf den Weg brachten (vgl. hierzu unseren zusammenfassenden Blogbeitrag https://www.ksb-intax.de/blog/coronaxxv-liquiditaetssicherung-liquiditaetsplanung-corona-krise-unterstuetzungsmassnahmen-politik/), hat die Bundesregierung am Montagvormittag einen weiteren Schutzschirm beschlossen – den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand. In unserem nachfolgenden Blogbeitrag fassen wir Ihnen die wesentlichen Kernpunkte für Ihr mittelständisches Unternehmen zusammen:
Nutznießer des KfW-Schnellkredits für den Mittelstand können nur Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigen sein, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Unternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben oder erst nach dem 1. Januar 2019 ihre Geschäftsaktivität entfaltet haben, bleiben auf die bisherigen Förderprogramme der KfW verwiesen (vgl. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html).
Das Kreditvolumen pro mittelständischem Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Geschäftsjahres 2019. Für Unternehmen von bis zu 50 Beschäftigten ist die Kreditsumme auf maximal 500.000 Euro begrenzt, Unternehmen mit über 50 und bis zu 249 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro.
Weitere Voraussetzung zur Inanspruchnahme des KfW-Schnellkredits ist, dass sich das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorlagen (nachzuweisen durch Bilanz, GuV und Lagebericht). Die KfW verlangt, dass das betroffene Unternehmen entweder im Geschäftsjahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Gewinn erwirtschaftet hat.
Erfüllt Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen, so können Sie über Ihre eigene Hausbank den KfW-Schnellkredit beantragen. Dieser wird zu einem Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Ihre Hausbank erhält hierfür eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die bisherigen Kreditprogramme sahen eine Haftung des Bundes zu maximal 90% vor, was bei vielen Banken aufgrund der unsicheren Prognose zur Kreditablehnung geführt hatte. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch Ihre Hausbank oder die KfW.
Verwendet werden darf die Kreditsumme dann in Ihrem Unternehmen sowohl für Anschaffungen (Investitionen) als auch für laufende Kosten (Betriebsmittel).
Der Start des KfW-Schnellkredits für den Mittelstand ist aktuell noch von einer Genehmigung der EU-Kommission abhängig, die aber sehr schnell vorliegen soll.
Für eine Beratung im Einzelfall zu diesem neuen Mittelstandsprogramm der KfW sprechen Sie uns gerne an. KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Norddeutschland. Wir unterstützen Sie gerne.
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