Unternehmen & ESG - Pflicht oder Kür?
Nachhaltigkeit ist in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Unternehmen können sich den Auswirkungen des Klimawandels und der Notwendigkeit, eine größere soziale Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, nicht mehr entziehen.
Im Zuge des Green Deal hat die Europäische Union beschlossen, die nachhaltige Transformation Europas voranzutreiben und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.
Kapital soll in nachhaltige Aktivitäten gelenkt werden, um den Transformationsprozess zu steuern.
Dieser Prozess ist jedoch mit zahlreichen regulatorischen Herausforderungen verbunden, um Nachhaltigkeit im Unternehmen zukünftig messbar und transparent zu machen.
Ob die EU-Taxonomie, CSRD, oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz u. v. m. – wer sich nicht vorbereitet, riskiert langfristig seine Wettbewerbsfähigkeit.
Wir unterstützen Sie
Die Begriffe Environment, Social und Governance (ESG) fassen die Aspekte der Nachhaltigkeit zusammen. Aktuelle Gesetze, Empfehlungen und bereits veröffentlichte Unternehmensdaten haben einen erheblichen Einfluss auf den sozialen und ökologischen Fußabdruck Ihres Unternehmens.
Als Wirtschaftskanzlei stehen wir Ihnen bei den bevorstehenden Herausforderungen mit unserer Expertise umfassend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei Änderungen der Unternehmensstruktur, Reportings und ESG-Themen im Arbeitsrecht ebenso wie bei ESG-Aspekten in Transaktionen, Fragen der Compliance und des Umweltschutzes oder bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Auch im Immobiliensektor ist das Thema bereits fest verankert. Bei unserer Beratung haben wir stets die gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen im Blick.
Unsere Dienstleistungen
Monika Martyniak
Diplom-Ökonomin,
Wirtschaftsprüferin,
Steuerberaterin
Dr. Caroline Charlotte Sohns
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)