Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Nach dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz genießen hinweisgebende Personen einen besonderen Schutz. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten sind ab dem 02.07.2023 verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die sich hinweisgebende Personen zur vertraulichen Abgabe von Meldungen über Verstöße wenden können. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023.
Um Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz und daraus resultierende Bußgelder zu vermeiden, sind Unternehmen gut beraten, ein funktionierendes und den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Meldeverfahren zu etablieren. KSB INTAX unterstützt Sie vollumfänglich bei der Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetztes.
Warum ist Hinweisgeberschutz wichtig?
Hinweisgebende Personen spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missständen im Unternehmen. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann dazu beitragen, das Vertrauen vor allem von Mitarbeitenden in das Unternehmen zu stärken und die Integrität des Unternehmens zu wahren.
Ein effektiver Hinweisgeberschutz beginnt mit klaren Richtlinien und Verfahren zur Meldung von Verstößen. Das Unternehmen sollte sicherstellen, dass es klare Kanäle für die Meldung von Verstößen gibt, einschließlich einer anonymen Meldemöglichkeit.
Unsere Leistungen
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Umfassende Beratung in sämtlichen Bereichen des Hinweisgeberschutzes in Ihrem Unternehmen
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Unterstützung bei der Implementierung und dem Betrieb einer internen Meldestelle
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Bereitstellung der KSB INTAX Hinweisgeberplattform® als digitale Full-Service-Ombudslösung
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Rechtliche Gestaltung von Richtlinien, Datenschutzhinweisen, Betriebsvereinbarungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Informationen für Beschäftigte
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Beratung bei der Bearbeitung von Hinweisen und im Hinblick auf die Abstellung etwaiger Verstöße
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Schulungen für die Vermittlung der notwendigen Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG
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Durchführung von Workshops für Führungskräfte und Beschäftigte
Dr. Björn Bogner LL.M. im EpicWork Podcast
Im Podcast sprechen Dr. Björn Bogner LL.M. und Sebastian Bluhm, CEO und Gründer der EpicWork AG, über das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Titel der Folge:
Whistleblowing | Das neue Hinweisgeberschutzgesetz und Best Practice bei der Implementierung interner Meldestellen in Unternehmen
KSB INTAX Hinweisgeberplattform®:
Sicher und anonym Verstöße melden und aufklären
Die KSB INTAX Hinweisgeberplattform® ist Ihre Ombudslösung, wenn es um die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Implementierung eines internen Meldekanals geht. Die KSB INTAX Hinweisgeberplattform® steht für Vertraulichkeit, Integrität, Seriosität und optional Anonymität im Umgang mit Hinweisen.
Wir nehmen die Rolle der Ombudsperson ein, d. h. wir unterstützen Sie als unparteiische Instanz bei der rechtlichen Bewertung, Einordnung und Aufklärung eingegangener Hinweise. Bei Bedarf gehen wir in die vertrauliche Kommunikation mit der hinweisgebenden Person. Die strenge Wahrung der Integrität der hinweisgebenden Person hat dabei oberste Priorität.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter https://www.ksb-intax.de/kontakt/datenschutzhinweise.