Pferderecht
Wir teilen Ihre Leidenschaft für Pferde.
„Pferderecht“ ist kein klassisches juristisches Rechtsgebiet. „Pferderecht“ umfasst sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen. Der Bereich „Pferderecht“ hat Anknüpfungspunkte zu den verschiedensten Rechtsgebieten, wie z. B. Vertragsrecht, Gesellschafts- und Vereinsrecht, Sportrecht, Steuerrecht und Agrarrecht.
Mit unserem fachübergreifenden Beratungsansatz lösen wir Ihre Streitigkeiten und beraten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, die einen Bezug zum Pferd oder Pferdesport aufweisen.
Wir beraten reitsportnahe Unternehmen, wie Dienstleister in den Bereichen Reitanlagen-, Reithallen- oder Reitplatzbau, Reitsportausrüstung sowie Pferdetransport etc.
Wir unterstützen Pferdebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit Pferdehaltung.
Wir stehen Tierkliniken bei allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Neben unserer juristischen Perspektive haben wir den notwendigen reiterlichen und züchterischen Hintergrund, um Ihnen die optimale anwaltliche Betreuung zu bieten, wenn es um Ihre rechtlichen Anliegen rund um das Pferd geht.