Pferderecht
Wir teilen Ihre Leidenschaft für Pferde.
„Pferderecht“ ist kein klassisches juristisches Rechtsgebiet. „Pferderecht“ umfasst sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen. Der Bereich „Pferderecht“ hat Anknüpfungspunkte zu den verschiedensten Rechtsgebieten, wie z. B. Vertragsrecht, Gesellschafts- und Vereinsrecht, Sportrecht, Steuerrecht und Agrarrecht.
Mit unserem fachübergreifenden Beratungsansatz lösen wir Ihre Streitigkeiten und beraten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, die einen Bezug zum Pferd oder Pferdesport aufweisen.
Wir beraten reitsportnahe Unternehmen, wie Dienstleister in den Bereichen Reitanlagen-, Reithallen- oder Reitplatzbau, Reitsportausrüstung sowie Pferdetransport etc.
Wir unterstützen Pferdebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit Pferdehaltung.
Wir stehen Tierkliniken bei allen rechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Neben unserer juristischen Perspektive haben wir den notwendigen reiterlichen und züchterischen Hintergrund, um Ihnen die optimale anwaltliche Betreuung zu bieten, wenn es um Ihre rechtlichen Anliegen rund um das Pferd geht.
Leistungen
Beratung bei Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen
Beratung von reitsportnahen Unternehmen (z. B. Dienstleistern in den Bereichen Reitsportausrüstung, Reitplatz- und -hallenbau, Stallbau und -einrichtungen, Pferdeanhänger und -transporter)
Beratung von Pferdebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben mit Pferdehaltung
- Beratung von Pferdebetrieben in sämtlichen zivilrechtlichen Bereichen, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht unter Berücksichtigung des besonderen Bezuges zum Agrarrecht
- Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und deren Verpachtung sowie Durchführung von Erwerbsgeschäften
- Beratung von Pferdebetrieben bei Wahl oder Änderung der Gesellschaftsform zum Beispiel bei Gründung oder Nachfolgegestaltung
Beratung von Tierkliniken und Tierarzthaftung
- Beratung von Tierkliniken und Tierärzten bei der Inanspruchnahme in Haftungsfällen
- Gesellschaftsrechtliche Beratung bei Wahl oder Änderung der Gesellschaftsform zum Beispiel bei Gründung oder Nachfolgegestaltung
- Gestaltung und Prüfung von kliniktypischen Verträgen (u.a. Behandlungsverträgen, Kooperationsverträgen, Arbeitsverträgen, Verträgen im Bereich Medizintechnik, Forschungsverträgen, Softwareverträgen)