Stiftungsrecht
Stiftungen stellen in Europa eine bedeutende wirtschafts- und gesellschaftspolitische Größe dar.
Nach Vereinen und gemeinnützigen Genossenschaften bilden sie die meistgewählte unabhängige Organisationsform zur Verfolgung gemeinnütziger Ziele. KSB INTAX berät über die Einsatzmöglichkeiten von Stiftungen in unterschiedlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungen (Familienstiftung, unselbstständige Stiftung, gemeinnützige Stiftung, kirchliche Stiftungen, Stiftungen der öffentlichen Hand).

Unsere Beratung umfasst die Gründung und die laufende Verwaltung von Stiftungen sowie die Beratung von Stiftungsorganen – auch im Hinblick auf die Themen Steuerrecht und Haftung/Compliance.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Verständnis für die spezifischen Abläufe und Anforderungen in gemeinnützigen Organisationen. Viele unserer Berater verfügen dank ihres eigenen ehrenamtlichen Engagements in Stiftungen, Vereinen, Verbänden und Serviceclubs über praxistaugliche Einsichten in die charakteristischen Funktionsweisen und Mechanismen solcher Institutionen.