KSB-Team im Gespräch

Talk about…Nachhaltigkeitsberichterstattung

28. August 2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Konnten Unternehmen in den vergangenen Jahren eine im Wesentlichen freiwillige Berichterstattung über ökologische und gesellschaftliche Aspekte (ESG) vornehmen, wird dies seit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Juni 2022 auch für handelsrechtlich große mittelständische Unternehmen ab 2025 verpflichtend.

Was ist die CSRD?

Die CSRD wurde am 22. November 2021 vom Europäischen Parlament verabschiedet und ist ein EU-Gesetz, das bestimmte große Unternehmen verpflichtet, Informationen darüber offenzulegen, wie sie soziale und ökologische Herausforderungen angehen. Die Richtlinie wird alle großen Unternehmen und alle an regulierten Märkten notierten Unternehmen dazu verpflichten, Investoren und anderen wichtigen Interessengruppen hochwertige und vergleichbare Informationen über materielle ESG-bezogene Risiken und Chancen bereitzustellen, die sich auf ihr Geschäft auswirken, um die Nachhaltigkeit im privaten Sektor zu fördern.

Welches Ziel verfolgt die CSRD?

Die CSRD ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen.

Zukünftig müssen sich auch mittelständische Unternehmen mit der Frage auseinandersetzen, ob diese mit ihrem Geschäftsmodell und -strategie kompatibel sind mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und mit ihrer Transformationsstrategie zur nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.

Hierfür werden einheitliche Berichtstandards erarbeitet.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die CSRD erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen im Vergleich zum Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) deutlich. Betroffen sind zukünftig:

  • Unternehmen, welche bereits den NFRD unterliegen
  • Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 250 Mitarbeitende
    • Jahresumsatz größer als 40 Mio. Euro
    • Bilanzsumme größer als 20 Mio. Euro
  • Unternehmen mit Mutterunternehmen aus Drittstaaten, welche in der EU auf zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Gesamtkonzernumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen.
  • kapitalmarktorientierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen)

Hinweis: KMUs haben die Möglichkeit, erst im Jahr 2029 auf Grundlage der Daten von 2028 mit der Berichterstattung zu starten. Als Kleinstunternehmen zählen Unternehmen, welche (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften) zwei der drei folgenden Größenmerkmale nicht überschreiten: 10 Mitarbeitende, Bilanzsumme von 350.000 Euro, Nettoumsatzerlöse von 700.000 Euro.

Berichterstattungspflicht

Was passiert, wenn das Unternehmen sich nicht an die Berichterstattungspflicht hält?

Wer als Unternehmen der CSRD-Berichtspflicht unterliegt und diese missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die konkreten Beträge sollen von jedem Land selbst festgelegt werden.

Wie muss der ESG-Report aufgebaut sein?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt künftig in einem gesonderten Abschnitt im Lagebericht. Die Berichterstattungsstandards werden aktuell durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet. Die Prozesse sind aktuell sehr dynamisch. Die Zeit sollten die Unternehmen nutzen, um sich auf die Reportingpflichten vorzubereiten. Ausgangspunkt bildet die Schaffung von Transparenz über die relevanten Daten (Pflichtangaben ggf. ergänzt durch freiwillige Angaben) und darauf aufbauend die Schaffung von automatisierten Prozessen und Kontrollsystemen zur fortlaufenden Erhebung dieser Daten. Ziel muss es sein, die Nachhaltigkeit im Unternehmen mess- und steuerbar zu machen. Entsprechende IT-gestützte Lösungen bestehen bereits am Markt. Gleichzeitig sollte die Berichterstattung fest im Unternehmensbereich implementiert werden und Verantwortlichkeiten benannt werden.

Vorteile für das Unternehmen

Auch wenn die Implementierung der CSRD in erster Linie einen bürokratischen Aufwand bedeutet, sind die Vorteile für Unternehmen nicht zu unterschätzen, wenn die Umsetzung nicht als reine Berichtserstattungsaufgabe verstanden wird. So kann die Nachhaltigkeitsperformance die positive Wahrnehmung eines Unternehmens bei Investoren und Verbrauchern stützen und damit unmittelbaren Einfluss auf die Beschaffung von Kapital und die Nachfrage haben.

Auch nicht berichtspflichtige KMU können z. B. als Lieferant für ein berichtspflichtiges Unternehmen oder als Kreditnehmer von einem Finanzinstitut indirekt betroffen sein. Die CSRD fordert von berichtspflichtigen Unternehmen, Auskünfte über Lieferanten und Zulieferer in ihrer gesamten Lieferkette zu geben. Ansonsten besteht das Risiko, als Lieferant z. B. ausgelistet zu werden. Auch Banken und Versicherer sind verpflichtet im Rahmen ihrer CSRD transparent offenlegen, wo ihr Geld hinfließt. Kleinere und Kleinstunternehmen, die keinen Nachhaltigkeitsbericht implementieren, könnten Nachteile z. B. bei der Finanzierung oder beim Versicherungsschutz haben.

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