Revision - Verpflichtung und
Chance
Die zusätzlich verschärften Vorgaben durch Corporate Governance, Basel II/III sowie die Renditeerwartungen der Eigenkapitalgeber erfordern Transparenz, Effizienz in den Prozessen und Sicherheit bei den internen Kontrollen und damit eine wirksame Revision.
Geschäftsführer brauchen die Sicherheit, dass ihre unternehmerischen Entscheidungen konsequent umgesetzt werden; Aufsichtsorgan oder Gesellschafter wollen die Gewissheit, dass Regelungen und Gesetze eingehalten werden.
Delegation an externe Experten
Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, diese andauernde Verpflichtung zur Absicherung und Optimierung der Geschäftsprozesse möglichst effizient und zielgerichtet zu bewältigen.
Große Unternehmen mit entsprechendem Ressourcenbedarf unterhalten dazu eigene Stabsabteilungen. Für mittelständische Unternehmen bietet es sich häufig an, die unternehmensinterne Revision durch externe Berater durchführen zu lassen. Planbarkeit der Kosten, optimaler Ressourceneinsatz und die Erfahrung langjähriger Revisionsarbeit sind Vorteile, die einen effizienten Prüfungsablauf sowie zeitnahe und managementgerechte Informationen sicherstellen.
Gerade interdisziplinäre Kanzleien sind in der Lage, Unternehmen bei der Durchführung von Einzelprüfungen bis hin zur vollständigen Übernahme der kompletten Revision mit Teams aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten zu unterstützen, ein sehr breites Themengebiet abzudecken und optimale Gesamtlösungen unter Berücksichtigung aller Aspekte zu gewährleisten.
Bei alledem sollte im Vordergrund stehen, dass interne Revision neben der klassischen Überwachungsfunktion durch qualifizierte Verbesserungsvorschläge die Wirtschaftlichkeit aller Prozesse steigern und zu einem positiven Unternehmensergebnis beitragen muss.
Sicherheit und Fortschritt
Geschäftsführer und Aufsichtsräte sind im Interesse ihrer Unternehmen und im Hinblick auf eigene Haftungsrisiken gut beraten, Compliance-Management-Systeme einzuführen und für deren Funktionieren zu sorgen. Diese Verpflichtung kann auch durch externe Revisoren erfüllt werden.
Die zu untersuchenden Fragestellungen sind nicht allein auf finanzielle Aspekte begrenzt, sondern umfassen das gesamte rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens und sind damit auch geeignet, die Verpflichtung der Geschäftsführung zum ordentlichen Handeln zu dokumentieren.
Das neutrale Urteil Dritter macht es häufiger einfacher, die unternehmensinterne Diskussion konstruktiv zu führen und dabei zu zielgerechten Optimierungen zu kommen, die häufig weit über den eigentlichen Revisionsanlass hinausreichen.