Erbrecht (Notare)
Auch nach einem Erbfall begleiten unsere Notare bei der Beantragung eines Erbscheins bzw. im Fall einer Erbauseinandersetzung.
Die Vielzahl erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten einerseits und zwingende gesetzliche Regelungen sowie gesetzliche Auslegungsregeln andererseits machen eine private letztwillige Verfügung zu einem Hochrisikogeschäft. Häufig wird das allerdings erst nach dem Erbfall von den Hinterbliebenen festgestellt.
Die sichere und ausgewogene Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, gemeinsamen Testamenten oder Erbverträgen ist zumeist eine hoch komplexe Angelegenheit. Sie setzt sehr viel Einfühlungsvermögen in familiäre und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge voraus und erfordert ein Höchstmaß an Gestaltungssicherheit. Unsere erfahrenen Notare verfügen über diese Qualitäten und stehen in regelmäßigem fachlichem Austausch untereinander.