Interview mit Dr. Philipp Schulz
07. August 2023
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Philipp Schulz im Interview.
Dr. Philipp Schulz ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Geschäftsführer der KSB INTAX Versicherungsschadenmanagement GmbH. Mit seiner jahrelangen Erfahrung und Expertise vertritt er Versicherungsnehmer gegenüber Versicherern.
Im Interview spricht er über die Herausforderungen für Versicherungsnehmer beim Schadenmanagement, welche er in der Beraterpraxis immer wieder beobachtet.
Herr Dr. Schulz, welche Herausforderungen für den Versicherungsnehmer beobachten Sie in Ihrer Beraterpraxis nach Eintritt eines Schadenfalls?
Der Schadenfall ist für jeden Versicherungsnehmer ein einschneidendes Erlebnis. Viele wissen nicht, was nach der Meldung des Schadens beim Versicherer auf sie zukommt. Da jahrelang Prämien gezahlt wurden, besteht vielfach eine Erwartungshaltung und ein Vertrauen darauf, dass der Versicherer zahlt und der Schadenfall umgehend abgeschlossen werden kann.
Doch dies ist leider häufig eine Fehlannahme, insbesondere bei größeren Schäden, d. h. bei einer Schadenssumme oberhalb von 250.000 Euro. Viele Versicherer versuchen dann häufig die Entschädigungsleistung niedrig zu halten, was zu einem Zielkonflikt führt.
Zusätzlich besteht fast immer ein strukturelles Verhandlungs- und Wissensungleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, was in meinen Augen die Hauptherausforderung für den Versicherungsnehmer darstellt. Dies birgt große Gefahren für den Versicherungsnehmer: Unternehmen erhalten oft weniger finanziellen Ausgleich vom Versicherer als ihnen zusteht!
Wie können Versicherungsnehmer diesen Herausforderungen am besten begegnen?
Der Versicherungsnehmer muss das strukturelle Verhandlungs- und Wissensungleichgewicht auflösen und dem Versicherer in der Schadenregulierung auf Augenhöhe begegnen.
Wie oder wodurch wird das erreicht?
In Fällen, in denen der Versicherungsnehmer durch einen Versicherungsmakler mit hinreichend Erfahrung bei der Abwicklung auch von großen Schäden betreut wird, sollte dieser gleich zu Beginn eingebunden werden. Häufig haben die großen Versicherungsmakler zudem gute Kommunikationskanäle zum Versicherer und in die dortigen Schadenabteilungen. Dies kann dazu führen, dass Probleme bei der Regulierung klein gehalten werden oder im Idealfall gar nicht erst aufkommen.
Was ist, wenn keine Betreuung durch einen Versicherungsmakler besteht?
In diesem Falle rate ich dringend davon ab, die Regulierung ohne fachkundige Unterstützung von außerhalb durchzuführen. Meine Erfahrung ist, dass je früher der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf qualifizierte externe Schadenberatung zurückgreift, die Schadenregulierung zu deutlich besseren Ergebnissen für den Versicherungsnehmer führt. KSB INTAX bietet hier neben der anwaltlichen Beratung für den Konfliktfall ein begleitendes Schadenmanagement für Versicherungsnehmer über die KSB INTAX Versicherungsschadenmanagement GmbH an.
Auf keinen Fall sollte der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer oftmals sehr kurz nach Schadeneintritt angebotene Vergleichs- und Abfindungsvereinbarung unterschreiben. Durch eine solche Vereinbarung verzichtet der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsnehmer auf sämtliche weitere Ansprüche. Das ist insbesondere dann gefährlich, wenn der Schaden noch gar nicht vollständig festgestellt ist. Ist die Vergleichs- und Abfindungsvereinbarung erst einmal unterschrieben und stellt sich dann heraus, dass die vom Versicherer gezahlte Entschädigung nicht ausreichtm, um den Schaden zu beseitigen, kann sich daraus im unternehmerischen Bereich schnell ein Haftungsfall für die Geschäftsleitung ergeben.