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Corona VII: Konjunkturpolitische Maßnahmen des Bundes und vom Land Niedersachsen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavius

19. März 2020   |   Mittelstandsberatung, Öffentliches Recht

Gerade die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treten inzwischen immer deutlicher zutage. Waren in den letzten Tagen und Wochen lediglich einzelne Branchen sehr stark betroffen, hat Corona mittlerweile die gesamte deutsche und internationale Wirtschaft erreicht und fest im Griff.

Allein der deutsche Einzelhandel verzeichnet im Non-Food-Bereich Berechnungen des Handelsverbands Deutschland (HDE) zufolge derzeit täglich Umsatzeinbußen in Höhe von ca. 1,15 Milliarden Euro.  Besonders stark betroffen sind die Textilhändler. In diesem Kontext steht die Zusage der Politik, dass durch Corona kein Arbeitsplatz verloren gehen und keine gesunde Firma schließen soll. Konjunkturpolitische Maßnahmen rücken damit unausweichlich in den Fokus.

Für viele Unternehmer stellt sich hier die drängende Frage: Wann und wie bekomme ich staatliche Unterstützung?

Wir haben Ihnen zur Beantwortung dieser Frage in Ergänzung zu unserem Blog-Beitrag zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und zur geplanten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eine Übersicht der derzeit geplanten konkreten Maßnahmen des Bundes und vom Land Niedersachsen zusammenge-stellt.

1. Konjunkturpoltische Maßnahme des Bundes: KfW-Corona-Hilfe zur kurzfristigen Liquiditätsversorgung

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird für kleine und mittlere sowie auch für große Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Anlehnung an die Finanzkrise 2008 seine bestehenden Kreditprogramme erweitern sowie ein Corona-Sonderprogramm einführen.

1.1. Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, können den KfW-Unternehmerkredit sowie den KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen.

Bei dem KfW-Unternehmerkredit erfolgt durch die KfW für Betriebsmittelkredite eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) für die (Haus-)Banken von bis zu 80 %. Das Restrisiko verbleibt bei den (Haus-)Banken des Unternehmens.

Der KfW-Kredit für Wachstum wird erweitert auf allgemeine Unternehmensfinanzierungen inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung. Die bisherige Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung entfällt. Zudem wird die anteilige Risikoübernahme der KfW auf bis zu 70 % erhöht. Das Restrisiko verbleibt bei den (Haus-)Banken des Unternehmens.

1.2 Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, können den ERP-Gründerkredit in Anspruch nehmen. Bei diesem erfolgt – wie auch bei dem KfW-Unternehmerkredit für ältere Unternehmen – durch die KfW für Betriebsmittelkredite eine Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) für die Banken von bis zu 80 %. Das Restrisiko verbleibt bei den (Haus-)Banken des Unternehmens.

1.3 KfW-Sonderprogramm

Das KfW-Sonderprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie für Selbstständige und Freiberufler soll Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessern und bei Betriebsmitteln bis zu 80 % und bei Investitionen sogar bis zu 90 % der Gesamtsumme betragen. Das Restrisiko verbleibt bei den (Haus-)Banken der Unternehmen. Außerdem sollen für die Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.

An der KfW-Corona-Hilfe interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt direkt bei der KfW in den Newsletter Unternehmensfinanzierung eintragen: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Außerdem gilt, bereits jetzt im Unternehmen alle Vorbereitungen zu dessen Inanspruchnahme zu treffen. Je besser das Unternehmen diesen Schritt vorbereitet, desto schneller kann er über die Hausbank umgesetzt werden.

2. Konjunkturpolitische Maßnahmen vom Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat unter Federführung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums für seine konjunkturpolitischen Maßnahmen zum Coronavirus mit einem Gesamtumfang von 4,4 Mrd. Euro (1,4 Mrd. Euro zur Stützung des Gesundheitswesens und der Wirtschaft sowie Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes von zwei auf drei Milliarden Euro) eine eigene Seite für Unternehmen eingerichtet und aktualisiert diese fortlaufend: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html.

2.1 Liquiditätshilfen von der NBank

In Kürze können kleine und mittlere Unternehmen Liquiditätshilfen in Form von Kreditprogrammen direkt bei der NBank beantragen. Das Land Niedersachsen gewährleistet dessen Absicherung.

Die NBank stellt zur Gewährung der Liquiditätshilfen einen Fragebogen für von dem Coronavirus wirtschaftlich betroffene kleine und mittlere Unternehmen bereit, den diese bereits jetzt ausfüllen und an die NBank schicken sollten: https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Formulare-vor-Antragstellung/Fragebogen-Soforthilfe-Corona.pdf.

Wichtig für Unternehmen ist bereits jetzt, aktuelle Unternehmensdaten in Form einer BWA, Einnahmen-Überschussrechnung oder Jahresabschluss bereit zu halten und diese auf Anforderung der NBank vorzulegen.

2.2. Bürgschaften über die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) sowie als Landesbürgschaft

Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite der Hausbank in Anspruch nehmen möchten, können sich bis zu einem Bürgschaftsrahmen von 2,5 Mio. Euro in Niedersachsen mit einem Antrag auf Übernahme einer 80%-igen Bürgschaft an die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) wenden. Die Antragstellung hierfür läuft über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/.

Verbürgt werden von der NBB sowohl Investitions- als auch Betriebsmitteldarlehen, als auch erforderliche Kontokorrentkreditlinien oder Avale, die seitens der Hausbank des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.nbb-hannover.de/fuer-unternehmen/buergschaft-kurz-und-knapp/.

Bei Bürgschaften von über 2,5 Mio. Euro besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Landesbürgschaften. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-niedersachsen.html.

2.3. Hilfsprogramm für Kleinstunternehmen von bis 20.000 Euro pro Unternehmen („Helikoptergeld“)

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz ist ein Sonder-Hilfsprogramm mit einer 6-monatigen Zuschussförderung in Arbeit.

Der geplante Liquiditätszuschuss soll auch Familienbetrieben zugute kommen. Die Förderungen für einzelne Unternehmen sollen bis zu 20.000 Euro betragen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Der Förderhöchstbetrag von 20.000 Euro kann demnach abgerufen werden, sofern der wirtschaftliche Schaden des einzelnen Unternehmens bei mindestens 40.000 Euro liegt.

Weitere konkrete Maßnahmen sind in den kommenden Tagen und Wochen zu erwarten, wir bleiben für Sie dran!

Für eine Beratung im Einzelfall zu den vorstehend dargestellten sowie allen weiteren konjunkturpolitischen Maßnahmen des Bundes und vom Land Niedersachsen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. KSB INTAX ist der Ansprechpartner für den Mittelstand in Norddeutschland. Wir unterstützen Sie gerne.

 


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