Corona XL: Neue Fördermöglichkeiten in Zeiten von Corona
26. Oktober 2020 | Unternehmensrecht
Der Bund und das Land Niedersachsen bieten für Unternehmen weitere Corona-Sonderprogramme.
Die Corona-Krise hat deutsche Unternehmen weiter fest im Griff. Wegen steigender Fallzahlen kommt es erneut zu Beschränkungen. Für weitere Liquiditätshilfen stellen Bund und das Land Niedersachsen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung und unterstützen Unternehmen, die auf Innovation, Investition und Wachstum setzen.
Nutznießer der neuen Programme sollen in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen sein, die bereits jetzt in ihre Zukunft investieren.
Anträge sind bis zum 30.11.2020 zu stellen!
1.
Zunächst sollen insbesondere Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zwecke der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind vor allem solche Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 einen Umsatzrückgang nachweisen können. Erfüllt das Unternehmen die Fördervoraussetzungen, kann ein nicht zurückzahlender Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 30.000,00 EUR) gewährt werden.
Auch für notwendige Innovationstätigkeiten, bei denen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt werden soll, könnte ein nicht zurückzahlender Zuschuss in der genannten Höhe gewährt werden, z.B. für vorhabenbezogene Personalkosten oder Sachausgaben für Material.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann ein Zuschuss in Höhe von 60 %, für Unternehmen der Automobilwirtschaft ein Zuschuss in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, wobei die Maximalsumme 800.000,00 EUR beträgt.
2.
Neben der Förderung von Innovationstätigkeiten, sollen auch Unternehmen unterstützt werden, die auf Wachstum des Personals setzen und dadurch die infolge der Corona-Pandemie angespannte Situation der betrieblichen Ausbildung entlasten.
Wenn in Unternehmen bestehende Ausbildungsverträge verlängert oder zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden, wird eine Förderung gewährt. Dies kann eine einmalige Prämie in Höhe von 500,00 EUR (bei Verlängerung eines Ausbildungsvertrages) bzw. 1.000,00 EUR (bei Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes) sein.
Daneben sollen Unternehmen belohnt werden, die Auszubildende aus insolventen Betrieben/Unternehmen einstellen bzw. übernehmen. Hier besteht die Fördermöglichkeit in einem nicht zurückzahlenden Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben (u.a. für Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung).
3.
Zusätzlich können Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
Bei rechtlichen Fragen zu den Fördermöglichkeiten sprechen Sie uns gerne an!
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