Das Familienheim - Schenkung und Auszug ohne Steuern!
20. November 2023 | Erbrecht, Steuergestaltung, Steuerrecht
Wussten Sie, dass es für das steuerfrei geerbte "Familienheim" Größengrenzen sowie eine harte zehnjährige Wohnpflicht geben kann? Und, dass diese Beschränkungen bei Schenkungen zu Lebzeiten zum Teil nicht gelten?
Der nachzuweisende Einzug in das geerbte "Familienheim" muss unverzüglich erfolgen, nach der Rechtssprechung innerhalb von 6 Monaten mit strengen Ausnahmeregelungen (BFH v. 16.03.2022 II R 6/21).
Mit dem Auszug aus dem geerbten Haus vor Ablauf von 10 Jahren wird die Erbschaftsteuer nachträglich in voller Höhe fällig. Ausnahmen sind nur "zwingende Gründe" wie die nachgewiesene Pflegebedürftigkeit oder gegebenenfalls schwerste Depression. Der steuerfreie Auszug aus der dreistöckigen Gründerzeitvilla in die seniorengerechte Wohnung mit Lift wird so unmöglich (teuer).
All das lässt sich durch die lebzeitige Schenkung des "Familienheims" zwischen Ehepartnern vermeiden.
Keine Quadratmeter-Beschränkungen, keine Fristen. Die Absicherung erfolgt über Wohnrecht oder Nießbrauch und mit den verlässlichen Rückforderungsrechten.