Bild vom verzierten Dachrand des Gebäudes in der Loebensteinstr. 42

Erbrecht

Erbrechtliche Angelegenheiten? Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie fundierte und umfassende Beratung – von der Planung Ihrer Vermögensnachfolge bis zur rechtlichen Durchsetzung Ihres letzten Willens.

Bei KSB INTAX stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und der Schutz Ihrer erbrechtlichen Interessen im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Rechtsdienstleistungen, die genau auf Ihre speziellen Anforderungen abgestimmt sind.

Ob es um die sorgfältige Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen geht, um die Vermögensnachfolgeplanung für Privat- und Betriebsvermögen, um Schenkungen und die vorweggenommende Erbfolge, oder die umfassende Betreuung im Erbfall – wir sorgen dafür, dass Sie gut aufgestellt sind. Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierten Fachkenntnisse im Erbrecht gewährleisten eine kompetente und einfühlsame Unterstützung.

Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in jedem Schritt Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten zu bieten. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch die Unterstützung unserer erfahrenen Notare und ein starkes Netzwerk von Experten.

Leistungen

  • Erbvertrags- und Testamentgestaltung
  • Vermögensnachfolgeplanung für Privat- und Betriebsvermögen
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
  • Begleitung von Erbscheinverfahren, Verfahrens- und Prozessführung
  • Gestlatung und Übernahme Testamentsvollstreckungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung
  • Erbengemeinschaften und Erbschaftsstreitigkeiten
  • Beratung in internationalem Erb- und Stiftungsrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Weitere Details zu den einzelnen Punkten

FAQs zum Erbrecht

Details zu unseren Leistungen

Erbvertrags- und Testamentgestaltung

Die Aufsetzung und Anpassung von Testamenten erfolgt unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Eine gründliche Prüfung stellt sicher, dass der letzte Wille rechtlich wirksam ist und den gewünschten Effekt erzielt. Erbverträge werden erstellt und überprüft, um die Vermögensnachfolge klar zu regeln und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Gestaltung erfolgt auf Basis der individuellen Bedürfnisse und relevanten Unternehmensstrukturen.

Vermögensnachfolgeplanung für Privat- und Betriebsvermögen

Die Planung der Vermögensnachfolge umfasst die Erstellung gezielter Nachfolgepläne sowohl für Privatvermögen als auch für Betriebsvermögen. Dabei wird die Kontinuität des Unternehmens gesichert und die Übertragung des Vermögens effizient gestaltet. Gerade angesichts häufig hoher Vermögenswerte, der Komlexität von Erb- und Vorsorgefällen und der emotionalen Betroffenheint der Beteiligten ist eine fachübergreifende rechtliche und steuerliche Beratung angebracht.

Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Bei der Schenkungsberatung werden alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt, um die Übertragung von Vermögen vorzuziehen. Dies hilft, Vermögen frühzeitig zu übertragen, sicher zu strukturieren und gleichzeitig alle möglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Begleitung von Erbscheinverfahren, Verfahrens- und Prozessführung

Wir begleiten Sie bei allen verfahrensrechtlichen Schritte, die nach dem Erbfall nötig sind, inklusive möglicher prozessualer Auseinandersetzungen.

Gestlatung und Übernahme Testamentsvollstreckungen

Die Testamentsvollstreckung wird im Rahmen der Testamentsgestaltung beraten und im Bedarfsfall auch übernommen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille ordnungsgemäß umgesetzt wird. Dies umfasst die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses nach den festgelegten Anweisungen und den gesetzlichen Vorschriften.

Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Durch gezielte Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast aufgezeigt. Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung im Privat- und Betriebsvermögen werden strategisch geplant und mit Ihnen umgesetzt.

Erbengemeinschaften und Erbschaftsstreitigkeiten

Die Führung und Auflösung von Erbengemeinschaften wird von uns ebenso unterstützt, wie die Beratung und Vertretung bei Erbschaftsstreitigkeiten. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und für alle akzeptable Lösungen zu finden. Dazu setzten wir durch fachliche Schwerpunkte ausgewiesenen Spezialkenntnisse im gesamten Bereich des Erbrechts ein, inklusive der Unterstützung der hier tätigen Notare und Steuerberater.

Beratung in internationalem Erb- und Stiftungsrecht

Ob Unternehemen mit Beteiligungen im Ausland oder das Ferienhaus in Europa oder einem Drittland - die Ausandsberührung führt zu komplexen Rechts- und Steuerfragen, die wir aus deutscher Sicht beurteilen und mit unseren auslöndischen Kooperationspartnern beraten. Dies gilt auch für den Einsatz deutscher Stiftungskonstruktionen im Ausland oder die Beratung unserer deutschen Mandanten mit bezügen zu ausländischen Stiftungen (Organe, Destinatäre).

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wir beraten im gesamten Spektrum von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Spezialvollmachten für Banken und alle Gesellschaftsformen, um für Sie die Handlungsfähigkeit Dritter zu Ihren Gunsten sicherzustellen.

Wie kann KSB INTAX Sie unterstützen?

Wir verfügen über langjährige und weitreichende Erfahrung in unseren angebotenen Leistungen.

Mittels unseres interdisziplinären Ansatzes werden Sie durch unsere Spezialisten nicht nur tiefgehend beraten, sondern durch unseren generalistischen Blick betrachten wir das große Ganze, sodass bei Bedarf auch eine Beratung in der Breite stattfinden kann.

Vergütung

Transparenz und Verlässlichkeit sind uns wichtig:

Unsere Leistungen rechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand ab. Die Stundensätze richten sich dabei nach der Qualifizierung der Mitarbeitenden. Im Übrigen gelten die gesetzlich geltenden Bestimmungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare.

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