Bild vom verzierten Dachrand des Gebäudes in der Loebensteinstr. 42

Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover und Celle

Ob Sie sich nach einem Todesfall schnell Orientierung verschaffen müssen, in einer akuten Lebenssituation vorsorgen möchten oder Ihr Vermögen rechtzeitig geordnet übergeben wollen – unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover und Celle begleiten Sie mit Klarheit, Empathie und rechtlicher Präzision.

Unsere Anwälte für Erbrecht in Hannover und Celle unterstützen Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung und ausgeprägten fachlichen Expertise. Ihre individuellen Bedürfnisse und der Schutz Ihrer erbrechtlichen Interessen stehen dabei im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Rechtsdienstleistungen, die genau auf Ihre speziellen Anforderungen abgestimmt sind.

Ob es um die umfassende Betreuung im Erbfall, die sorgfältige Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen oder um die Vermögensnachfolgeplanung für Privat- und Betriebsvermögen, um Schenkungen und die vorweggenommende Erbfolge geht – unsere Anwälte für Erbrecht sorgen dafür, dass Sie gut aufgestellt sind. Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierten Fachkenntnisse gewährleisten eine kompetente und einfühlsame Unterstützung.

Unser Ziel ist,…

…Ihnen Klarheit und Sicherheit in jedem Schritt Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten zu bieten. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch die Unterstützung unserer erfahrenen Fachanwälte, Notare und ein starkes Netzwerk von Experten - direkt vor Ort in Hannover und Celle.

Auszeichnungen JUVE AWARDS 2024 Kanzlei des Jahres für den Mittelstand und des Nordens

Lassen Sie sich persönlich beraten.

In jeder Lebenssituation an Ihrer Seite

Ein geliebter Mensch ist verstorben
Wir helfen Ihnen, in einer schweren Zeit rechtlich den Überblick zu behalten: ob Pflichtteil, Erbschein oder Auseinandersetzung mit Miterben.

Sie oder ein nahestehender Mensch ist schwer erkrankt
Wir unterstützen Sie dabei, noch rechtzeitig Regelungen zu treffen und den letzten Willen rechtssicher zu gestalten.

Sie möchten vorausschauend vorsorgen
Wir beraten Sie dabei, wie Sie Ihr Vermögen strukturiert, steueroptimiert und im Sinne Ihrer Familie weitergeben können.

Unsere Leistungen im Erbrecht in Hannover

Erbvertrags- und Testamentgestaltung

Die Aufsetzung und Anpassung von Testamenten erfolgt unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Eine gründliche Prüfung stellt sicher, dass der letzte Wille rechtlich wirksam ist und den gewünschten Effekt erzielt. Erbverträge werden erstellt und überprüft, um die Vermögensnachfolge klar zu regeln und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Gestaltung erfolgt auf Basis der individuellen Bedürfnisse und relevanten Unternehmensstrukturen.

Vermögensnachfolgeplanung für Privat- und Betriebsvermögen

Die Planung der Vermögensnachfolge umfasst die Erstellung gezielter Nachfolgepläne sowohl für Privatvermögen als auch für Betriebsvermögen. Dabei wird die Kontinuität des Unternehmens gesichert und die Übertragung des Vermögens effizient gestaltet. Gerade angesichts häufig hoher Vermögenswerte, der Komplexität von Erb- und Vorsorgefällen und der emotionalen Betroffenheint der Beteiligten ist eine fachübergreifende rechtliche und steuerliche Beratung angebracht.

Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge

Bei der Schenkungsberatung werden alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt, um die Übertragung von Vermögen vorzuziehen. Dies hilft, Vermögen frühzeitig zu übertragen, sicher zu strukturieren und gleichzeitig alle möglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Begleitung von Erbscheinverfahren, Verfahrens- und Prozessführung

Wir begleiten Sie bei allen verfahrensrechtlichen Schritte, die nach dem Erbfall nötig sind, inklusive möglicher prozessualer Auseinandersetzungen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wir beraten im gesamten Spektrum von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Spezialvollmachten für Banken und alle Gesellschaftsformen, um für Sie die Handlungsfähigkeit Dritter zu Ihren Gunsten sicherzustellen.

Gestaltung und Übernahme Testamentsvollstreckungen

Die Testamentsvollstreckung wird im Rahmen der Testamentsgestaltung beraten und im Bedarfsfall auch übernommen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille ordnungsgemäß umgesetzt wird. Dies umfasst die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses nach den festgelegten Anweisungen und den gesetzlichen Vorschriften.

Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Durch gezielte Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Möglichkeiten zur Minimierung der Steuerlast aufgezeigt. Maßnahmen zur steuerlichen Optimierung der Vermögensübertragung im Privat- und Betriebsvermögen werden strategisch geplant und mit Ihnen umgesetzt.

Erbengemeinschaften und Erbschaftsstreitigkeiten

Die Führung und Auflösung von Erbengemeinschaften wird von uns ebenso unterstützt, wie die Beratung und Vertretung bei Erbschaftsstreitigkeiten. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und für alle akzeptable Lösungen zu finden. Dazu setzten wir durch fachliche Schwerpunkte ausgewiesenen Spezialkenntnisse im gesamten Bereich des Erbrechts ein, inklusive der Unterstützung der hier tätigen Notare und Steuerberater.

Beratung in internationalem Erb- und Stiftungsrecht

Ob Unternehemen mit Beteiligungen im Ausland oder das Ferienhaus in Europa oder einem Drittland - die Ausandsberührung führt zu komplexen Rechts- und Steuerfragen, die wir aus deutscher Sicht beurteilen und mit unseren auslöndischen Kooperationspartnern beraten. Dies gilt auch für den Einsatz deutscher Stiftungskonstruktionen im Ausland oder die Beratung unserer deutschen Mandanten mit bezügen zu ausländischen Stiftungen (Organe, Destinatäre).

Notare für Erbrecht in Hannover und Celle – rechtssichere Nachfolgeplanung und Testament

In vielen erbrechtlichen Fällen sind notarielle Beglaubigungen oder Beurkundungen gesetzlich vorgeschrieben – etwa bei Erbverträgen, Pflichtteilsverzichten, Schenkungen oder Grundstücksübertragungen im Rahmen der Vermögensnachfolge.

Bei KSB INTAX profitieren Sie von einem interdisziplinären Team aus Notaren und Fachanwälten für Erbrecht. Wir setzen Ihre Anliegen rechtlich fundiert und formal einwandfrei um – direkt vor Ort in Hannover und Celle, ohne Umwege oder Abstimmungsprobleme.

Ob es um die Gestaltung eines notariellen Testaments oder die Beurkundung eines Erbvertrags geht: Wir begleiten Sie zuverlässig und effizient durch den gesamten Prozess.

Lassen Sie sich persönlich beraten.

Europäisches Erbrecht – grenzüberschreitende Nachlassplanung in Hannover und Celle

Seit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) im Jahr 2015 richtet sich das anzuwendende Erbrecht nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Wer beispielsweise seinen Ruhestand in Spanien verbringt, unterliegt im Erbfall dem dortigen – oft abweichenden – Erbrecht.

Um dennoch deutsches Erbrecht anzuwenden, kann im Testament oder Erbvertrag eine Rechtswahl getroffen werden. Umgekehrt lässt sich durch Wohnsitzverlagerung auch eine Rechtsordnung ohne Pflichtteilsrecht – z. B. in England oder Florida – herbeiführen.

Unsere Fachanwälte und Notare in Hannover und Celle beraten Sie umfassend zur grenzüberschreitenden Nachlassplanung, zur Rechtswahl und zu steuerlich sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandsvermögen.

Unsere Video-Podcasts zum Erbrecht

Erbrechtliche Vorsorge treffen: Testament, Erbvertrag und Vollmacht


Was passiert, wenn Sie nichts regeln – und warum lohnt es sich, das Thema Erbrecht frühzeitig anzugehen? In dieser Folge von Wissen kompakt sprechen wir mit Dr. Stephan Rose über erbrechtliche Vorsorge – ein Thema, das oft verdrängt wird, aber im Ernstfall entscheidend ist.

Testamentsvollstreckung - muss das sein?
 
 

Rechtsanwalt und Steuerberater Valentin Seidenfus spricht über das Thema Testamentsvollstreckung. Sie beleuchten drei Situationen, in denen die Testamentsvollstreckung als „zwingend“ gilt, sowie die wesentlichen Vorteile.
 

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FAQs zum Erbrecht

Warum brauche ich einen Anwalt fürs Erbrecht?

Die rechtzeitige und rechtssichere Gestaltung des Nachlasses kann Konflikte vermeiden, Vermögenswerte erhalten und steuerliche Vorteile sichern. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, komplexe Vermögensfragen rechtlich einwandfrei zu regeln.

Das deutsche Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten – aber auch Fallstricke. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung individueller Lösungen, z. B. durch ein Testament, einen Erbvertrag oder durch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge.

Auch im Erbfall ist eine fundierte erbrechtliche Beratung entscheidend. Oft gilt es, Fristen zu wahren, Erbschaften mit Schulden rechtzeitig auszuschlagen oder Erbengemeinschaften auseinanderzusetzen. Zudem können Pflichtteilsansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden – ein sensibles Thema, das rechtlicher Expertise bedarf.

Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in Hannover und Celle begleiten Sie bei der Testamentsvollstreckung, der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und in allen steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder Schenkung.

Gerade in wirtschaftlich geprägten Erbfällen, z. B. mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, sind wir mit unserer Expertise und unserem multidisziplinären Ansatz Ihre optimale Anlaufstelle im Erbrecht.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1924 ff. BGB) geregelt und legt fest, wer in welcher Reihenfolge erbt – unabhängig davon, welche persönlichen Beziehungen der Erblasser hatte. Die gesetzliche Erbfolge basiert auf einem Ordnungsprinzip, bei dem nahe Verwandte Vorrang vor entfernteren haben.

Die Ordnungen im Überblick

Die Erbfolge gliedert sich in Ordnungen. Eine niedrigere Ordnung schließt alle höheren aus:

  • 1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (z. B. Geschwister)
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Tanten, Onkel, Cousins)
  • 4. und höhere Ordnungen: Urgroßeltern usw.

Beispiel: Wenn der Erblasser Kinder hinterlässt, erben diese allein – Eltern oder Geschwister gehen leer aus.

Besonderheit: Ehegatten

Ehegatten haben eine Sonderstellung. Sie gehören nicht zu den Ordnungen, sondern erben zusätzlich – ihr Anteil hängt vom Güterstand ab:

  • Bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft): 1/2
  • Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft: abweichende Regelungen

Aufteilung bei mehreren Erben

Sind mehrere Personen erbberechtigt, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Sie müssen gemeinsam über den Nachlass verfügen – oft kommt es dabei zu Konflikten, insbesondere bei Immobilien, Betrieben oder familiären Spannungen.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen selbst dann zusteht, wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. 

Anspruch auf den Pflichtteil haben in der Regel:

  • Kinder des Erblassers (auch adoptierte Kinder),
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • in bestimmten Fällen auch die Eltern des Erblassers.

Voraussetzung ist, dass diese Personen ohne das Testament gesetzliche Erben geworden wären. Der Pflichtteilsanspruch besteht ausschließlich in Geld – nicht in Form von Vermögensgegenständen wie Immobilien oder Unternehmensanteilen.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn z. B. ein Kind laut gesetzlicher Erbfolge 1/2 des Nachlasses erhalten hätte, steht ihm als Pflichtteil 1/4 zu – unabhängig davon, was im Testament steht.

Beispiel

  • Ein Unternehmer verstirbt und hinterlässt ein Vermögen von 800.000 €.
  • Er ist verheiratet (Gütertrennung) und hat zwei Kinder.
  • In seinem Testament setzt er seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und enterbt die Kinder vollständig.
  • Ohne Testament würden Ehefrau und Kinder jeweils zu einem Drittel erben.


→ Gesetzlicher Erbteil der Kinder: je 1/3
→ Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils = 1/6 je Kind
→ Jeder Pflichtteilsberechtigte kann also 1/6 von 800.000 €, also 133.333 €, als Geldforderung gegenüber der Ehefrau geltend machen.

Besonders relevant ist der Pflichtteil in Fällen, in denen größere Vermögenswerte wie Immobilien, Firmenanteile oder Betriebe vererbt werden. Ohne rechtzeitige Planung können Pflichtteilsansprüche z. B. zu Liquiditätsengpässen oder zur Zerschlagung von Unternehmensvermögen führen. Hier setzen wir mit unserer Beratung an und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen – etwa über Pflichtteilsverzichtsverträge, Schenkungen zu Lebzeiten oder Testamentsvollstreckung.

Unsere Rechts- und Fachanwälte in Hannover und Celle prüfen Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie sowohl bei der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs als auch bei der rechtssicheren Abwehr oder strategischen Gestaltung im Rahmen der Nachlassplanung.

Was unterscheidet das Testament vom Erbvertrag?

Sowohl das Testament als auch der Erbvertrag dienen der Regelung des eigenen Nachlasses – doch sie unterscheiden sich in Form, Bindungswirkung und Gestaltungsspielraum deutlich.

1. Einzeltestament – flexibel und einseitig

Ein Testament ist eine einseitige, jederzeit widerrufbare Verfügung von Todes wegen. Es kann von einer einzelnen Person allein (Einzeltestament) oder von Ehegatten bzw. Lebenspartnern gemeinsam (gemeinschaftliches Testament, häufig auch “Berliner Testament” genannt) errichtet werden.

Vorteile:

  • Einfache Erstellung, z. B. als handschriftliches Testament
  • Jederzeit veränderbar oder widerrufbar
  • Keine Mitwirkung Dritter erforderlich
  • Im gemeinschaftlichen Testament können sich Ehegatten gegenseitig binden, z. B. bei wechselbezüglichen Verfügungen

     

Nachteile:

  • Missverständnisse oder Formfehler führen häufig zu Unwirksamkeit

2. Erbvertrag – verbindlich und notariell

Ein Erbvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das zwischen dem künftigen Erblasser und einer oder mehreren Personen geschlossen wird. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung und ist nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien abänderbar.

Vorteile:

  • Rechtlich verbindlich – schafft hohe Planungssicherheit
  • Eignet sich besonders für Unternehmensnachfolgen oder bei Schenkungen zu Lebzeiten (z. B. mit Gegenleistungen)
  • Kann mit Auflagen und Bedingungen kombiniert werden

Nachteile:

  • Nicht ohne weiteres widerrufbar
  • Änderung nur einvernehmlich oder durch Anfechtung möglich

Beispiel

Ein Unternehmer möchte seinem langjährigen Geschäftspartner verbindlich zusichern, dass dieser nach seinem Tod den Betrieb erhält. Hier wäre ein Erbvertrag die richtige Wahl, da er eine rechtlich bindende Nachfolgelösung schafft.
Ein Testament wäre in dieser Konstellation zu unsicher, da es jederzeit widerrufen werden kann und der Begünstigte keinerlei rechtliche Sicherheit hätte.

Fazit

Ein Testament bietet Flexibilität, ein Erbvertrag mehr Verbindlichkeit. Welche Variante besser geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebens- und Vermögenssituation ab. Für Unternehmer, vermögende Privatpersonen oder Patchworkfamilien ist eine individuelle rechtliche Beratung unerlässlich.

Unsere Anwälte für Erbrecht in Hannover und Celle entwickeln gemeinsam mit unseren Steuerberatern eine maßgeschneiderte Nachlassstrategie – rechtssicher, steuerlich optimiert und abgestimmt auf Ihre Lebensverhältnisse.

Was passiert, wenn kein Testament/Erbvertrag vorliegt?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 1922 ff. BGB in Kraft. Diese bestimmt, in welcher Reihenfolge Verwandte und Ehepartner erben – unabhängig davon, welche persönlichen Wünsche der Erblasser hatte. Die gesetzliche Erbfolge kann insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen, Patchwork-Konstellationen oder größeren Vermögenswerten zu ungewollten Ergebnissen führen.

Grundprinzipien der gesetzlichen Erbfolge

  • Erbberechtigt sind Verwandte nach sogenannten Ordnungen:
    1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder
    2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
    3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge usw.
  • Ehegatten erben neben den Verwandten; ihr Anteil hängt vom Güterstand ab (z. B. Zugewinngemeinschaft).
  • Gibt es keine erbberechtigten Verwandten, erbt der Staat.

Beispiel

Ein Unternehmer verstirbt ohne Testament. Er war verheiratet, hatte zwei Kinder und lebte mit seiner Ehefrau im gesetzlichen Güterstand. Die Ehefrau erhält gemäß gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Nachlasses, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Das bedeutet: Die Kinder werden automatisch Miteigentümer z. B. der Immobilie oder des Betriebs – mit allen Konsequenzen (Stimmrechte, Mitsprache, Verkaufsverpflichtungen etc.).

Häufige Probleme bei fehlendem Testament

  • Entstehung einer Erbengemeinschaft, die nur einvernehmlich Entscheidungen treffen kann – das birgt Konfliktpotenzial.
  • Keine klare Regelung zur Unternehmensnachfolge – ein hohes Risiko für mittelständische Betriebe.
  • Pflichtteilsansprüche und Steuerfragen bleiben unberücksichtigt.
  • Persönliche Wünsche, z. B. zur Versorgung des Ehepartners oder zur Gleichbehandlung von Kindern aus unterschiedlichen Ehen, werden nicht berücksichtigt.

Unser Rat

Verlassen Sie sich nicht auf den Automatismus der gesetzlichen Erbfolge. Ein rechtssicher gestaltetes Testament oder ein Erbvertrag schafft Klarheit, bewahrt den Familienfrieden und schützt Vermögenswerte. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover und Celle unterstützen Sie bei der individuellen Nachlassregelung – mit unseren Steuerberatern auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und der Besonderheiten bei Unternehmensvermögen.

Gibt es Regelungen zur Unternehmensnachfolge?

Ja – die Unternehmensnachfolge ist ein besonders sensibler und rechtlich komplexer Bereich des Erbrechts. Zwar gelten grundsätzlich auch hier die allgemeinen erbrechtlichen Regelungen (z. B. gesetzliche Erbfolge oder Pflichtteilsrecht), jedoch reichen diese oft nicht aus, um einen Betrieb rechtssicher, konfliktfrei und wirtschaftlich tragfähig zu übergeben. Es braucht eine sorgfältige, strategische Nachfolgeplanung, idealerweise mit Unterstützung von spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und ggf. Notaren.

Was passiert ohne Regelung?

Wenn ein Unternehmer ohne Testament oder Nachfolgeregelung verstirbt, geht der Betrieb automatisch in den Nachlass über. Die gesetzlichen Erben – z. B. Ehepartner und Kinder – bilden dann eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über das Unternehmen verfügen muss.

Das führt häufig zu Problemen:

  • Uneinigkeit über Geschäftsführung und strategische Ausrichtung
  • Blockaden bei Entscheidungen
  • Zwangsverkäufe zur Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuerliche Belastungen (z. B. Erbschaftsteuer auf Unternehmensanteile)

 Ohne klare Regelung droht die Zerschlagung des Unternehmens – im schlimmsten Fall das Aus für Betriebe, Arbeitsplätze und Familienvermögen.

Mögliche Regelungsinstrumente

Die Unternehmensnachfolge lässt sich rechtzeitig und individuell gestalten, z. B. durch:

  • Testament oder Erbvertrag mit klarer Benennung des Nachfolgers
  • Vorweggenommene Erbfolge (z. B. Schenkung von Geschäftsanteilen zu Lebzeiten)
  • Pflichtteilsverzichtsverträge zur Reduktion von Liquiditätsrisiken
  • Einbindung eines Testamentsvollstreckers zur Sicherung des Betriebs über den Erbfall hinaus
  • Gesellschaftsrechtliche Regelungen (z. B. in der GmbH-Satzung oder im Gesellschaftsvertrag)

Beispiel

Ein Familienunternehmen (GmbH) mit 30 Mitarbeitenden soll in die nächste Generation übergehen. Der Unternehmer möchte, dass seine Tochter den Betrieb übernimmt. Um Streitigkeiten mit dem Sohn zu vermeiden, wird ein Testament erstellt, in dem die Tochter die Geschäftsanteile erhält. Der Sohn erhält eine gleichwertige Immobilie. Zusätzlich wird ein Pflichtteilsverzicht notariell vereinbart.

→ Ergebnis: Der Betrieb bleibt erhalten, die Familie bleibt einig, steuerliche Freibeträge werden optimal genutzt.

Wann macht eine Testamentsvollstreckung Sinn?

Eine Testamentsvollstreckung kann in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig sein – insbesondere dann, wenn komplexe Vermögenswerte, unternehmerische Beteiligungen oder familiäre Spannungen vorliegen. Sie dient dazu, den letzten Willen des Erblassers rechtssicher und geordnet umzusetzen, Streit zu vermeiden und den Nachlass professionell abzuwickeln.

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Bei der Testamentsvollstreckung wird eine vom Erblasser eingesetzte Person – der Testamentsvollstrecker – mit der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses beauftragt. Dieser handelt unabhängig und weisungsfrei und setzt die im Testament festgelegten Anordnungen um. Das kann z. B. die Verteilung des Vermögens, die Auszahlung von Vermächtnissen oder die Verwaltung eines Unternehmens beinhalten.

In diesen Fällen ist eine Testamentsvollstreckung besonders sinnvoll

  • Komplexe Nachlässe
    Wenn der Nachlass aus mehreren Vermögensarten (z. B. Immobilien, Kapitalanlagen, Firmenanteile) besteht, sorgt ein Testamentsvollstrecker für eine rechtssichere, strukturierte Abwicklung.
  • Erbengemeinschaften
    Bei mehreren Erben kann es zu Streitigkeiten oder Blockaden kommen. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Aufteilung, klärt Streitfragen und entlastet die Erben.
  • Unternehmensnachfolge
    Besonders bei Betrieben oder Gesellschaftsanteilen hilft eine Testamentsvollstreckung, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern – z. B. durch Übergabe an einen bestimmten Nachfolger oder durch geordnete Veräußerung.

Beispiel

Ein Unternehmer setzt in seinem Testament fest, dass seine drei Kinder gleiche Teile des Nachlasses erhalten sollen – seine Tochter soll jedoch das Unternehmen fortführen. Um Streit über Unternehmenswerte, Ausgleichszahlungen und Mitsprache zu vermeiden, bestimmt er einen Testamentsvollstrecker, der die Abwicklung übernimmt.
→ Ergebnis: klare Umsetzung des letzten Willens, gesicherte Unternehmensnachfolge, Familienfrieden bleibt erhalten.

Fazit

Die Testamentsvollstreckung ist ein starkes Instrument, um den Nachlass rechtssicher, konfliktfrei und effizient zu regeln, besonders bei größeren Vermögen, mehreren Erben oder komplexen Konstellationen. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover und Celle unterstützen Sie bei der Auswahl und Einsetzung eines geeigneten Testamentsvollstreckers und stehen auch selbst als zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) zur Verfügung.

Kann ich mein Unternehmen steuerfrei vererben?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge ganz oder teilweise steuerfrei zu vererben oder zu übertragen – unter bestimmten Voraussetzungen. Das Erbschaftsteuergesetz sieht für Betriebsvermögen spezielle Verschonungsregelungen vor (§§ 13a, 13b ErbStG), um die Liquidität und Fortführung von Unternehmen nicht durch hohe Steuerlasten zu gefährden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerbefreiung?

Damit eine steuerliche Verschonung möglich ist, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile oder Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen liegen vor.
  • Der Erbe/die Erbin führt das Unternehmen fort (Behaltensfrist).
  • Die Lohnsummenregelung wird eingehalten (bei Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten).
  • Das Verwaltungsvermögen (z. B. vermietete Immobilien oder Finanzanlagen) darf nur einen begrenzten Anteil ausmachen.

Es gibt zwei Modelle:

  • Regelverschonung: 85 % des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei bei 5-jähriger Behaltensfrist.
  • Optionsverschonung: 100 % Steuerbefreiung bei 7-jähriger Behaltensfrist – unter strengeren Voraussetzungen.

Was passiert bei Verstößen gegen die Voraussetzungen?

Wird gegen die Bedingungen verstoßen – z. B. durch Veräußerung des Unternehmens innerhalb der Behaltensfrist oder Nichteinhaltung der Lohnsummenregel – entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend ganz oder teilweise. Es drohen hohe Steuernachzahlungen.

Beispiel

Ein Familienbetrieb mit einem steuerlich bewerteten Betriebsvermögen von 1,2 Mio. € wird an die Tochter vererbt. Diese übernimmt das Unternehmen und führt es mindestens fünf Jahre fort.

→ Ergebnis: Bei Einhaltung aller Voraussetzungen bleiben 85 % des Vermögens – also über 1 Mio. € – erbschaftsteuerfrei.

Fazit

Ja, Sie können Ihr Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererben – das erfordert jedoch sorgfältige Planung, rechtliche und steuerliche Expertise sowie frühzeitige Gestaltung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater bei KSB INTAX in Hannover und Celle unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmensnachfolge rechtssicher und steueroptimiert zu regeln – sei es durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge.

Welche Kosten entstehen bei einem Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Es handelt sich um eine amtliche Bescheinigung, mit der sich Erben gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern legitimieren – insbesondere wenn kein notarielles Testament vorliegt oder die Erbfolge unklar ist.

Wer stellt den Erbschein aus?

Der Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Oft wird dafür ein Notar hinzugezogen, der die eidesstattliche Versicherung aufnimmt. Entsprechend entstehen sowohl Gerichtskosten als auch Notarkosten.

Wie berechnen sich die Kosten?

Die Gesamtkosten bestehen aus:

  • Gerichtsgebühr (für die Erteilung des Erbscheins)
  • Notarkosten (für die eidesstattliche Versicherung)
  • ggf. Auslagen (z. B. für Beglaubigungen oder Dokumentenkopien)

Die Berechnungsgrundlage ist immer der Brutto-Nachlasswert (also ohne Abzug von Schulden!).

Lässt sich der Erbschein vermeiden?

Ja – durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, in dem die Erbfolge eindeutig geregelt ist. In diesen Fällen verlangen Banken und Grundbuchämter häufig keinen Erbschein mehr. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Fazit

Die Kosten für einen Erbschein können – abhängig vom Nachlasswert – mehrere Hundert bis Tausende Euro betragen. Wer vorsorgt, etwa durch ein notarielles Testament, kann diese Kosten oft für die Erben vermeiden. Unsere Notare und Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen Sie sowohl bei der Beantragung des Erbscheins als auch bei der optimalen Nachlassplanung.

Ansprechpartner für Erbrecht

Dr. Christian Bereska

Rechtsanwalt

Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Tobias Lerch

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Marie Meyer

Rechtsanwältin

Dr. Stephan Rose

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Hannover

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Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dr. Ralf Schlottau

Rechtsanwalt, Notar m. d. Amtssitz in Celle

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