Eine Marke im Ausland anmelden

30. Juni 2023   |   Gewerblicher Rechtsschutz, Marken- und Wettbewerbsrecht

Eine Marke im Ausland anzumelden kann mehrere Vorteile haben. Zum einen schützt es Ihre Marke vor Nachahmungen und Markenverletzungen außerhalb Deutschlands. Zum anderen kann es helfen, Ihre Marke international bekannt zu machen und Ihre Geschäftsaktivitäten auf neue Märkte auszuweiten. Die Anmeldung einer Marke im Ausland kann jedoch ein komplexer Prozess sein, der unterschiedliche Anforderungen an Markeninhaber und ihre Marken stellt.

Wo melde ich eine Marke im Ausland an?

Wenn Sie planen, Ihre Marke im Ausland zu registrieren, können das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder die World Intellectual Property Organization (WIPO) wertvolle Ressourcen sein. Die WIPO ist eine spezialisierte Agentur der Vereinten Nationen, die sich auf geistiges Eigentum konzentriert, einschließlich der Registrierung von Marken.

Die WIPO vereint eine Gemeinschaft von Staaten, in denen Sie Ihre Marke international registrieren können. Diese Gemeinschaft ermöglicht es Ihnen, in mehreren Ländern gleichzeitig Schutz für Ihre Marke zu erhalten.

Wenn das Land, in dem Sie Markenschutz erhalten möchten, Mitglied der WIPO - genauer gesagt Mitglied des sog. Madrider Systems - ist, können Sie Ihre Marke auf der Grundlage einer Basismarke beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) direkt bei der WIPO anmelden.

Dies hat den Vorteil, dass Sie nur eine Anmeldung vornehmen müssen und die Gebühren für mehrere Länder einmalig bezahlen können. Die WIPO leitet Ihre Anmeldung dann an die nationalen Markenämter weiter. Die Anmeldung der IR-Marke (IR steht für „International Registration) im Ausland über die WIPO ist somit eine effiziente und kosteneffektive Methode. Sie werden sich wundern, mit welch geringen Gebühren weitreichender Markenschutz möglich ist.

Wenn das Land, in dem Sie Ihre Marke registrieren möchten, kein Mitglied der WIPO ist, müssen Sie Ihre Marke direkt beim nationalen Markenamt anmelden.

Ansicht eines Formulares zum anmelden einer Marke

Vorbereitung zur Markenanmeldung im Ausland

Für die Vorbereitung einer internationalen Markenanmeldung sollten Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Recherche: Überprüfen Sie, ob die von Ihnen gewünschte Marke bereits von einem anderen Unternehmen registriert wurde. Eine umfassende Recherche ist wichtig, um Hindernisse bei der Markenanmeldung und der späteren Markenbenutzung zu vermeiden.
  2. Eintragung einer Basismarke beim DPMA.
  3. Auswahl des Schutzumfangs: Entscheiden Sie, in welchen Ländern Sie Ihre internationale Marke schützen möchten. Nationale Besonderheiten können hierbei berücksichtigt werden.
  4. Kontaktaufnahme mit einem Anwalt: Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Erfahrung bei der Anmeldung internationaler Marken zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Markenanmeldung korrekt, vollständig und wertschöpfend für Ihr Unternehmen durchgeführt wird.

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