Ehe- und Familienrecht (Notare)
Familienrecht, Vorsorge und Betreuung
Das Gesetz enthält für zahlreiche familienrechtliche Konfliktfälle detaillierte Regelungen. Diese Vorschriften von Gesetzes wegen – also bei fehlender vertraglicher Ausgestaltung – können jedoch im Einzelfall den Interessen der Konfliktpartner widersprechen. Trifft dies zu, sollten sie der Familien- und Vermögenssituation durch einen ausgewogenen und transparenten Ehevertrag angepasst werden. Ein solcher vom gesetzlichen Güterstand abweichender Vertrag bedarf für seine Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Für den Fall einer künftigen Zerrüttung oder des Scheiterns einer Ehe empfiehlt sich darüber hinaus der von sach- und fachkundigen Notaren begleitete Abschluss individuell zugeschnittener Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. So kann eine häufig unschöne und nervenraubende gerichtliche Auseinandersetzung über Scheidungsfolgesachen vermieden werden.