Gesellschaftsrecht (Notare)
Gründungen und Umwandlungen von Kapitalgesellschaften erfordern eine notarielle Beurkundung.
Deshalb stehen Ihnen unsere Notare bei der Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung der verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungen jederzeit zur Verfügung. Ob Sie eine Gesellschaft gründen oder aber sie ganz oder teilweise übertragen bzw. übernehmen möchten: Unsere Notare beraten Sie im Hinblick auf die geeigneten möglichen Rechtsformen einschließlich der erforderlichen Handelsregisteranmeldungen. Dabei ist uns bewusst, dass die förmliche notarielle Beurkundung häufig erst am Ende mitunter langer Verhandlungen bedacht wird, aber dann unter großem Zeitdruck erfolgen muss. Darauf ist unser Notariat, wie es bei vielen komplizierten Gestaltungen bewiesen hat, optimal vorbereitet.
Wenn es erforderlich ist, arbeiten auch mehrere Notare im Team. Dieses Vorgehen hat sich insbesondere im Zuge größerer Transaktionen, bei denen die Vertragspartner häufig noch während der Beurkundung Änderungen und Anpassungen vornehmen möchten, bewährt.
Ebenso übernehmen unsere Notare selbstverständlich die notarielle Beurkundung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen und beurkunden Umwandlungen.