Insolvenzrecht und Insolvenzberatung

Beim Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unseres spezialisierten Teams von Rechtsanwälten in der Beratung und Vertretung sämtlicher an einem Insolvenzverfahren Beteiligten.

Dazu zählen insbesondere Insolvenzschuldner, Geschäftsführer und Vorstände, Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter sowie Banken.

Wir beraten regelmäßig Unternehmen sowie deren Organe und Gesellschafter im Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Das Insolvenz-, Gesellschafts- und Strafrecht enthält für Geschäftsführer, Vorstände und auch Gesellschafter gerade in der Krise eines Unternehmens vielfältige Vorgaben. Die Geschäftsleitung, aber auch Gesellschafter sind im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Wir unterstützen unsere Mandanten im Vorfeld der Insolvenz und begleiten während laufender Insolvenzverfahren. Hiermit verbunden ist auch die Vertretung bei zivil- oder strafrechtlichen Inanspruchnahmen.
 

Stuck an Säule

Auch bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen aus Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich. Nicht zuletzt aufgrund eigener langjähriger Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung kennen unsere Experten die Strategien der Insolvenzverwalter und verfügen über erprobte Argumentationslinien, die eine effektive Verteidigung gegen Anfechtungsansprüche ermöglichen.

Darüber hinaus verhelfen wir Insolvenzgläubigern zur Durchsetzung von Kreditsicherheiten, Ab- und Aussonderungsrechten sowie Nutzungsentschädigungs- und Herausgabeansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter oder der eigenverwaltenden Schuldnerin.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in Gläubigerversammlungen und begleiten Mitglieder von Gläubigerausschüssen bei der aktiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Unsere Beratung umfasst dabei das gesamte Spektrum der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen, die sich im Rahmen der Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied stellen. Zudem prüfen wir die Angemessenheit von Vergütungsanträgen von Insolvenzverwaltern und Beraterbudgets in Eigenverwaltungsverfahren.

Durch die vernetzte Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir eine umfangreiche Insolvenzberatung und können unsere Mandanten bei der Plausibilisierung von Insolvenzplänen, Sanierungskonzepten und Planungsrechnungen ebenso effektiv wie fachkundig unterstützen und damit wertvolle Entscheidungsgrundlagen liefern.

Mehr erfahren zur Unternehmenssanierung

Ansprechpartner für Insolvenzrecht

Hans G. Fritsche

Rechtsanwalt

Sozius

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht

Dr. Kristin Mütze

Rechtsanwältin

Weitere Informationen zum Download