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10. Mai 2023 | Vergaberecht
Das Vergaberecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet, das für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Gegenstand des Vergaberechts ist die Beschaffung von Gütern sowie Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand und durch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Vergaberecht befassen.
Was sind öffentliche Auftraggeber?
Ein öffentlicher Auftraggeber ist eine juristische oder natürliche Person, die in der Regel öffentliche Mittel zur Verfügung hat und die beabsichtigt, Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen auszuschreiben oder zu vergeben. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, ist in § 98 ff. GWB definiert.
Beispiele
- Bund, Länder und Kommunen
- Öffentlich-rechtliche Institutionen und Anstalten, z. B. Universitäten, Forschungseinrichtungen, Kammern, Rundfunkanstalten
- Öffentlich-rechtliche Unternehmen, z. B. Verkehrsbetriebe, Energieversorger, Wasser- und Abwasserbetriebe, Entsorgungsunternehmen
- Polizei- und Sicherheitsbehörden
- Bundeswehr und andere Verteidigungsbehörden
Warum müssen Aufträge ausgeschrieben werden?
Durch die Ausschreibung von Aufträgen wird ein fairer Wettbewerb unter den potenziellen Anbietern ermöglicht. Bieter haben die Möglichkeit, sich um den Auftrag zu bewerben und ihre Angebote auf der Grundlage von transparenten Kriterien abzugeben. Auf diese Weise kann der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass er die besten Angebote erhält und dass die Vergabeentscheidung auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruht.
Darüber hinaus soll die Ausschreibung von Aufträgen auch dazu beitragen, den Markt zu öffnen und den Zugang von Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sollen dadurch in der Lage sein, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen und dadurch ihr Geschäft auszubauen.
Wann müssen Aufträge ausgeschrieben werden?
Die Aufgreifschwelle im Vergaberecht bezieht sich auf den Schwellenwert, ab dem öffentliche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dieser Schwellenwert wird von der EU-Kommission regelmäßig angepasst und liegt derzeit (Stand: 2022) bei:
- 5.382.000 Euro für Bauaufträge
- 215.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- 431.000 Euro für Aufträge in den Sektoren Verteidigung und Sicherheit
Das bedeutet, dass Aufträge unterhalb dieser Schwellenwerte in der Regel national oder regional ausgeschrieben werden können, während Aufträge darüber europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dabei müssen die Vergabevorschriften der EU und des nationalen Rechts beachtet werden, um eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen.
Wo werden Aufträge ausgeschrieben?
Aufträge werden in der Regel auf unterschiedlichen Plattformen ausgeschrieben, je nach Art des Auftrags und des öffentlichen Auftraggebers. Im Folgenden sind einige der gängigsten Plattformen aufgeführt:
Vergabeplattformen
Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden spezielle Vergabeplattformen, um ihre Ausschreibungen zu veröffentlichen.
Europaweite Ausschreibungen sind auf der EU-Vergabeplattform Tenders Electronic Daily (TED) zu finden.
Nationale Ausschreibungen u. a. auf folgenden Plattformen:
Zeitungen und Fachzeitschriften
Es ist wichtig zu beachten, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, ihre Ausschreibungen auf geeigneten Plattformen zu veröffentlichen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und eine breite Palette von Bietern zu erreichen.
Wann sind private Unternehmen an das Vergaberecht gebunden?
Private Unternehmen können ausschreibungspflichtig werden, wenn sie
- zu dem Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen,
- eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und
- von staatlichen Stellen überwiegend beherrscht und finanziert (> 50 %) werden.
Aber auch wenn eine sog. Eingekapselte Bauleistung vorliegt, bei der sich die öffentliche Hand hinter einem Dritten verbirgt (Stichwort: Einwirkungspflichten der öffentlichen Hand). Dies gilt beispielsweise für Grundstücksverkäufe, Pachtverträge, Miet- oder Erbbauverträge.
Interview
"Im Vergaberecht gibt es die Regelung, dass öffentliche Auftraggeber Angebote ablehnen können, die unangemessen niedrig sind."
Bei der Auftragsvergabe kommt es für Unternehmen unter anderem darauf an, niedriege Angebote abzugeben. Doch wie ist es, wenn ein Angebot unangemssen niedrig ist? Im Interview mit Natalie Remel haben wir über die Preisprüfung bei der Auftragsvergabe gesprochen.
